Wiederkaufsrecht

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JUSLINE
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Wiederkaufsrecht

Beitrag von JUSLINE » 30.11.2005, 00:17

Guten Tag!

Ich hätte eine Frage zum Wiederkaufsrecht einer Liegenschaft:

Mein Vater hat 1980 eine Liegenschaft an Herrn K verkauft und dabei ein verbüchertes Wiederkaufsrecht mit, unter anderem, folgenden Inhalt zusichern lassen:

"...der Verkäufer X und nach dessen Ableben sein Sohn Y, kann die Kaufliegenschaft jederzeit zurückkaufen. Der Rückkaufpreis richtet sich nach dem Schätzwert der Liegenschaft bei Ausübung des Wiederkaufsrechts..."

Noch 1980 ist Herr K im Grundbuch als Eigentümer eingetragen und das Wiederkaufsrecht verbüchert worden. Im Jahr 2000 ist mein Vater gestorben und ich war Alleinerbe.

Nun möchte ich von diesem Wiederverkaufsrecht Gebrauch machen.

1998 hat aber Herr K die Liegenschaft weiterverkauft und übereignet



Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Ich möchte mich aber, bevor ich persönlich einen Anwalt konsolture, schlau machen.

Vielleicht könnte mir jemand meine Suche vereinfachen, indem mir Paragraphen genannt werden, die solche Situationen behandeln.



Danke im Vorraus!






MEMIL
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RE: Wiederkaufsrecht

Beitrag von MEMIL » 03.12.2005, 00:38

Wenn das Wiederkaufrecht im Blat C des Grundbuches einverleibt ist, kannst du jederzeit dem Besitzer der Liegenschaft einschreiben und ihm bekannt geben, dass du von deinem Recht gebraucht machen willst. Dagegen kann er nicht. Er kann nur über den Preis verhandeln und auch das kann vom Gericht festgestellt werden.

MFG,

memil@gmx.net


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