Hallo!
Ich interessiere mich für die Zulässigkeit von Tonaufnahmen vor Gericht. Ich habe schon selber recherchiert, werde aber aus meiner Quelle (http://diepresse.com/home/recht/rechtal ... an-abhoren) nicht ganz schlau.
Abhören von Gesprächen als Dritter ist nicht erlaubt und strafbar. Was ist mit dem Aufnehmen von eigenen Gesprächen? Darf man ein Transkript vor Gericht verwenden? Darf man ein Band vor Gericht verwenden? Letztendlich ist das ja, sofern nicht manipuliert, ein unglaublich wichtiges Beweisstück, z.B. für die Belastung oder Entlastung bei einem Prozess.
...Danke!
Tonbandaufnahmen
Div Artikel zum Thema Tonaufnahmen !
Hi !
Google aufrufen und
Zulässigkeit von Tonaufnahmen vor Gericht eintippen.
Es sind viele Artikel zu diesem Thema dort.
lg
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lg
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- Beiträge: 677
- Registriert: 07.08.2012, 08:42
Die österr. Gerichte sind relativ freizügig mit der Verwertung von Beweismitteln.
Auch verbotene Aufnahmen (§ 120 StGB) können vor Gericht verwendet werden, jedoch nur wenn ein sogenannter Beweisnotstand vorliegt und die Güterabwägung (Beweisnotstand gegen Verbot der Aufnahme) zugungsten des Beweisführers ausschlägt.
Auch verbotene Aufnahmen (§ 120 StGB) können vor Gericht verwendet werden, jedoch nur wenn ein sogenannter Beweisnotstand vorliegt und die Güterabwägung (Beweisnotstand gegen Verbot der Aufnahme) zugungsten des Beweisführers ausschlägt.
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