Frage über eine Strafe

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Thomas11
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Frage über eine Strafe

Beitrag von Thomas11 » 25.11.2014, 14:04

Guten Tag
Da ein bekannter letztens eine Strafe von 50€ erhielt und nicht weiß worum es dabei geht,bat er mich die Paragraphen im Netz zu recherchieren.
Da ich bei google nichts konkretes herausfinden konnte,wende ich mich nun an dieses Forum.
Und zwar geht es um:
§99Abs.4lit.iV.m.§88Abs3StVO
Ich wäre wirklich sehr dankbar wenn sie mir dabei weiter helfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas



Officer01
Beiträge: 73
Registriert: 20.11.2010, 18:08

Beitrag von Officer01 » 25.11.2014, 21:24

§ 88 Abs. 3 StVO:
Es ist verboten, die Ordnung des Straßenverkehrs durch Werfen von Steinen, Schießen mit Schleudern, Auslösen von Knallpräparaten, Eisschleifen, Eisstockschießen, Blenden mit Spiegeln und ähnlichen Betätigungen zu stören oder Straßenbenützer auf diese Weise zu belästigen.

§ 99 Abs. 4 lit. e StVO
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden, zu bestrafen, wer durch Spiele auf oder neben der Straße oder sonst gegen die Bestimmungen des § 88 verstößt oder als gesetzlicher Vertreter von Kindern zuläßt, daß sie gegen diese Bestimmungen verstoßen.


Gesetzestexte können unter www.ris.bka.gv.at abgerufen werden.

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