Erbschaft Haus

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dune2015
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Registriert: 24.11.2014, 14:41

Erbschaft Haus

Beitrag von dune2015 » 24.11.2014, 14:48

Guten Tag!

Ich hätte eine Frage zu einer Erbschaftsangelegenheit. Es handelt sich um ein Haus im Wert 100.000 EUR. Ein Ehepaar hat in diesem Haus gelebt. Die Frau ist verstorben. Im Testament steht, dass der Ehegatte als Universalerbe eingesetzt wird. Die beiden Kinden sollen jeweils ihren Pflichtanteil bekommen. Die beiden Kinder sind volljährig und wohnen nicht mehr im Elternhaus. Wie hoch ist der Pflichtanteil für die beiden Kinder?

Wäre über Hilfe sehr dankbar!

lg
Dune



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 24.11.2014, 18:40

Nach der gesetzlichen Erbfolge erhält der Ehegatte neben den Kindern des Erblassers 1/3 des Gesamtnachlasses (§ 757 Abs 1 Satz 1 erster Fall ABGB). Demnach würden die beiden Kinder die restlichen 2/3 untereinander aufteilen müssen. Das bedeutet bei zwei Kindern des Erblassers würde jedes Kind nach der gesetzlichen Erbfolge ebenso 1/3 erhalten. Der gesetzliche Pflichtteil beträgt die Hälfte dessen, was den Noterben nach der gesetzlichen Erbfolge zugefallen wäre (§ 765 ABGB). Die Hälfte von 1/3 ist 1/6. Der Pflichtteil beträgt also ein Sechstel.

Der testamentarische Erbe hat zur Entrichtung des Pflichtteils beizutragen (§ 783 ABGB).

Zusatzinfo:

Den testamentarisch ausdrücklich zugestandenen Pflichtteil kann man 30 Jahre lang einklagen. (§ 1478 Satz 2 ABGB -bloßer Nichtgebrauch eines Rechtes, das an sich hätte ausgeübt werden können).

dune2015
Beiträge: 2
Registriert: 24.11.2014, 14:41

Beitrag von dune2015 » 25.11.2014, 14:13

Herzlichen Dank für die Antwort!

lg
Dune

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