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klage auf eine unterschrift

Verfasst: 23.11.2014, 19:38
von frana
ich wurde geklagt eine unterschrift zu leisten. kann jemand sagen in welchem gesetz das geregelt ist dass man eine unterschrift zu leisten hat?
vielen dank

Verfasst: 23.11.2014, 20:06
von lexlegis
Das klingt mehr nach einer Klage auf Erfüllung des Vertrages wegen Erfüllungsschuld aus dem Vorvertrag.

Grundsätzlich kann Sie niemand einfach so zwingen einen Vertrag zu unterschreiben.

Bei der Culpa in Contrahendo (Schuld aus dem Vorvertrag) kann der Kontrahent aber auf Erfüllung klagen, wenn der andere Teil plötzlich einen Rückzieher macht, obwohl zuvor die essentialia negotii (wesentlichen Geschäftsbestandteile) bestimmt waren und beide Teile sich darüber einig waren, den Vertrag zu schließen und wann dies geschehen soll.

Rechtsgrundlage bildet § 936 ABGB.

Sollten Sie dem nicht nachkommen, kann der andere Teil gemäß § 918 ABGB auf Erfüllung des Vertrages klagen. Die Erfüllung impliziert demnach die Unterschrift. Sollten Sie sich weiterhin weigern, kann er die Aufhebung und Schadenersatz (Gerichtskosten USW) verlangen.

Verfasst: 23.11.2014, 20:37
von frana
vielen dank für ihre antwort.
es geht darum dass jemand etwas errichten will und dafür meine unterschrift auf dem einreichplan benötigen würde. und mich jetzt auf "mitwirkung" (unterfertigung des einreichplanes) geklagt hat.