Guten Tag
Ich hätte eine Frage, bezüglich dem Eigentumsrecht eines Fundstückes.
Vor einiger Zeit habe ich auf meinem Feld, beim Pflügen, einen seltsamen Stein gefunden, dieser Stein könnte dem aussehen nach ein Meteorit sein. Jetzt stellt sich mir die Frage, an wenn soll ich mich wenden, um den Stein untersuchen zu lassen bzw. bin ich überhaupt der Eigentümer? Kann das Land Niederösterreich Besitzansprüche stellen?
Würde mich freuen, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.
Lg. Thomas
Steinfund
Zur Bestimmung wenden Sie sich am besten an das geologische Institut in Wien. http://www.geologie.ac.at/
Die Eigentümerschaft bei einem Meteoritenfund ist rechtlich strittig.
Mangels Voreigentümer gilt dieser nicht als Schatz iSv § 398 ABGB und stellt iSv § 404 ABGB auch keinen Zuwachs dar. Eine höchstgerichtige Judikatur fehlt dazu.
Im Zweifel müsste dem Finder das ungeteilte Eigentum zustehen.
Die Eigentümerschaft bei einem Meteoritenfund ist rechtlich strittig.
Mangels Voreigentümer gilt dieser nicht als Schatz iSv § 398 ABGB und stellt iSv § 404 ABGB auch keinen Zuwachs dar. Eine höchstgerichtige Judikatur fehlt dazu.
Im Zweifel müsste dem Finder das ungeteilte Eigentum zustehen.
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