S.g. Damen und Herren,
Seit gut zwei Jahren bin ich Einzelunternehmer. Meine Steuerberaterin
inklusive Buchhalterin wickelt alle Finanzangelegenheiten ab und teilt mir
lediglich mit wem und wie viel ich zahlen soll.. Ich war der Meinung, dass sollte bei diesen Tätigkeiten ein Fehler unterlaufen hafte nicht ich, sondern die Steuerberaterin.
Heute Abend habe ich das Gegenteil erfahren und war ziemlich
erschrocken.
Jedoch habe ich erfahren, dass es einen *Paragraph 36* gibt, wo man
sich dagegen schützen kann.
Können Sie mir bitte in diesem Fall weiter helfen?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichem Gruß,
Anton Makowsky
Schutz gegen Fehler vom Steuerberater
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