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Makler Gesetz Internetanzeige bzw. Prospekte

Verfasst: 09.11.2014, 10:53
von Georgggg
Werte Rechtsexperten! Habe im Internet eine Makler-Annonce gefunden, diese Eigentumswohnung besichtigt und dabei ein ausführliches Prospekt erhalten. - In weiterer Folge habe ich herausgefunden, dass viele wesentliche Makler-Angaben (Energiedaten, Baujahr, Ausstattung, getrennte Preisangaben einer Whg., Kellergrösse) im Prospekt u. im Internet unrichtig waren. Habe dann diese Whg. gekauft und auch die 3 % Maklergebühr (Doppelmakler) bezahlt. Kann ich den Makler für diese haarsträubenden, nachweisbaren Fehler verantwortlich machen? Welchem übergeordneten Gremium kann ich diese nachweisbare Arbeitsweise dieses Maklerbüros melden? Mir gehts dabei nicht um finanziellen Gewinn. Euer Georg

Verfasst: 09.11.2014, 12:16
von Manannan
Der Makler haftet grundsätzlich für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass er wissentlich falsche Informationen an den zukünftigen Mieter, Käufer oder Verkäufer weitergegeben hat.
Da Sie von den Fehlern offenbar vor Abschluss des Kaufvertrages wussten, die Wohnung aber dennoch kauften, welchen Schaden wollen Sie dann geltend machen?

Verfasst: 10.11.2014, 08:43
von Hubert Neubauer
Um welches Bundesland handelt es sich?

Verfasst: 10.11.2014, 13:30
von Georgggg
Werter Herr Neubauer! Es handelt sich um das Bundesland Salzburg. Danke für Ihr Interesse. Gruß Georg

Verfasst: 10.11.2014, 20:14
von Hubert Neubauer
Handelt es sich um eine grosse Franchisekette beginnend mit RE***??

Verfasst: 11.11.2014, 18:36
von Georgggg
Leider wollen Sie nur den Problem-Verursacher herausfinden, ohne mich...

Verfasst: 12.11.2014, 06:16
von Hubert Neubauer
Haette Ihnen helfen koennen aber wenn sie nicht wollen...