Makler Gesetz Internetanzeige bzw. Prospekte
Verfasst: 09.11.2014, 10:53
Werte Rechtsexperten! Habe im Internet eine Makler-Annonce gefunden, diese Eigentumswohnung besichtigt und dabei ein ausführliches Prospekt erhalten. - In weiterer Folge habe ich herausgefunden, dass viele wesentliche Makler-Angaben (Energiedaten, Baujahr, Ausstattung, getrennte Preisangaben einer Whg., Kellergrösse) im Prospekt u. im Internet unrichtig waren. Habe dann diese Whg. gekauft und auch die 3 % Maklergebühr (Doppelmakler) bezahlt. Kann ich den Makler für diese haarsträubenden, nachweisbaren Fehler verantwortlich machen? Welchem übergeordneten Gremium kann ich diese nachweisbare Arbeitsweise dieses Maklerbüros melden? Mir gehts dabei nicht um finanziellen Gewinn. Euer Georg