Makler Gesetz Internetanzeige bzw. Prospekte
Makler Gesetz Internetanzeige bzw. Prospekte
Werte Rechtsexperten! Habe im Internet eine Makler-Annonce gefunden, diese Eigentumswohnung besichtigt und dabei ein ausführliches Prospekt erhalten. - In weiterer Folge habe ich herausgefunden, dass viele wesentliche Makler-Angaben (Energiedaten, Baujahr, Ausstattung, getrennte Preisangaben einer Whg., Kellergrösse) im Prospekt u. im Internet unrichtig waren. Habe dann diese Whg. gekauft und auch die 3 % Maklergebühr (Doppelmakler) bezahlt. Kann ich den Makler für diese haarsträubenden, nachweisbaren Fehler verantwortlich machen? Welchem übergeordneten Gremium kann ich diese nachweisbare Arbeitsweise dieses Maklerbüros melden? Mir gehts dabei nicht um finanziellen Gewinn. Euer Georg
Zuletzt geändert von Georgggg am 10.11.2014, 04:52, insgesamt 1-mal geändert.
Der Makler haftet grundsätzlich für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass er wissentlich falsche Informationen an den zukünftigen Mieter, Käufer oder Verkäufer weitergegeben hat.
Da Sie von den Fehlern offenbar vor Abschluss des Kaufvertrages wussten, die Wohnung aber dennoch kauften, welchen Schaden wollen Sie dann geltend machen?
Da Sie von den Fehlern offenbar vor Abschluss des Kaufvertrages wussten, die Wohnung aber dennoch kauften, welchen Schaden wollen Sie dann geltend machen?
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