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Meldepflicht Zweitwohnsitz während Renovierung

Verfasst: 29.10.2014, 18:16
von APP
Hallo!

Wir haben uns als Wochenendhaus ein Haus am Land gekauft. Unser Hauptwohnsitz bleibt unter der Woche in Wien.
Unser Wochenendhaus befindet sich zurzeit noch im Umbau (Küche noch nicht vorhanden, Zimmer sind noch nicht eingerichtet, etc.) - wird noch nicht bewohnt. Müssen wir dennoch schon einen Zweitwohnsitz dort anmelden?

Bitte um Klärung.

DANKE,

APP

Verfasst: 29.10.2014, 20:20
von Manannan
Die Meldepflicht trifft Sie grundsätzlich erst dann, wenn die Unterkunft zum Wohnen und Schlafen geeignet bzw benutzt wird.