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Preisauszeichnung

Verfasst: 27.10.2014, 20:51
von DerJurist
Liebes JusLine Forum!

Folgender Sachverhalt:

Ich war heute bei 3-AT und Habe ein Handycover gesehen was mir gefällt.
Preisauszeichnung war 19,99 EUR und es war versperrt.

Dann Bat ich einen Mitarbeiter es mir aus der Vitrine zu holen, da ich es Kaufen möchte.

Beim Kassieren sagte er dann: Nein! Sorry ! Kostet 49,99.

Ist der Verkäufer nicht verpflichtet regelmäßig die Preise zu kontrollieren und ggf. verpflichtet mir die Ware um den ausgeschriebenen Preis zu verkaufen?

Ein Irrtum, dass ein Kunde es falsch eingeordnet hat ist auszuschließen, da das Cover wie gesagt eingeschlossen war ( Per Schlüssel ).

Bitte um Rat!

MFG!!!

Verfasst: 28.10.2014, 09:23
von lexlegis
Rechtzeitig aufgeklärter Irrtum, sohin keine Verbindlichkeit auf der Seite des Verkäufers (§ 871 ABGB)

Verfasst: 28.10.2014, 11:25
von Hubert Neubauer
Es handelt sich bloß um ein Invitatio ad offerendo. Sie machen erst an der Kasse ein Angebot, die Ware zum (ausgewiesenen) Preis zu kaufen und nehmen nicht das Angebot an.

Verfasst: 28.10.2014, 11:30
von lexlegis
Stimmt, das "Angebot" im Schaufenster ist nur die Einladung zum Angebot. Dennoch muss ich als Lateiner hier anmerken, dass es invitatio ad offerendum heißt.

Verfasst: 06.11.2014, 11:29
von mabe
Um ehrlich zu sein, bin durch die Antworten etwas verwirrt.

Mein Wissenstand war, dass der angeschriebene Preis gilt.
Und so wird dies auch praktiziert, wie auch aus eigener Erfahrung z.B. beim Billa in den letzten Monaten erlebt.

Oder ist das nur dadurch, dass die Billa-Leute Lateinisch nicht können? :)

Verfasst: 06.11.2014, 12:15
von Manannan
Der Verkäufer hat den Irrtum rechtzeitig vor Geschäftsabschluss aufgeklärt. Wenn Sie dennoch zum höheren Preis gekauft haben, dann haben Sie dieses Angebot auch angenommen und müssen auch den höheren Preis bezahlen.