Visitenkarten auf Papier bestellt Plastik erhalten ? ! ?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Hoschi42
Beiträge: 2
Registriert: 27.10.2014, 20:31

Visitenkarten auf Papier bestellt Plastik erhalten ? ! ?

Beitrag von Hoschi42 » 27.10.2014, 20:47

HI,

Ich habe im Juli2014 bei einer Druckerei folgendes angefragt:
Sehr geehrter Hr. xxx,

Ich benötige bitte ein Angebot zu Visitenkartendruck (Visitenkarte Grafik siehe Anhang) Druck auf Designpapier (halb) transparent Stärke ca. 200-250 mg, Menge zu 300 oder 500 Stk & Preis.

Erhalten habe ich darauf folgendes Angebot:
VISITENKARTEN
Format: 86x54mm
Druck: 5/1-färbig im UV-Druck
Material: 0,5mm Axprint natur
Verarb.: beidseitig UV-lackiert, Ecken gerundet
Vorstufe: belichtungsfertige Daten beigestellt
Preise.... wurden auch angeführt.

Dazu habe ich am 8. Oktober14 nochmal geschrieben:
" Hallo Hr. xxx,
Anbei nochmal das Design der Visitenkarten die wir vor einigen Wochen besprochen haben.(Transparentes Papier, Gradient Logotype, zweiseitig bedruckt und abgerundete Ecken)

Weiters hatte ich vorher auch um ein Muster gebeten, dass aber lt. Druckerei nicht im digitalen Druck durchgeführt werden konnte. Ich solle ihnen Vertrauen das sie ein perfektes Material liefern.

Das habe ich gemacht und 500Stk per email bestellt, jedoch mit Vorbehalt das nur bezahlt wird wenn Qualität und meine Anforderungen passen.

Zum großen Erstauen habe ich heut die Lieferung auf Plastikmaterial und nicht auf Papier erhalten! Ich habe den Geschäftsführer der Druckerei angerufen und ihn informiert, dass das Material nicht passt und dieser hat mich dann beim Telefonat das erste mal darauf hingewiesen "Steht im Angebot" hat er gemeint das es Plastik ist und das es ja kein transparentes Papier meiner angefragten Stärke 200mg am Markt gibt.

Ich habe dann nochmal eine email verfasst indem ich ausdrücklich hinweise, daß ich immer ein transparentes Papier angefragt hatte und mir der Ausdruck "Axprint Natur" nichts aussagt.

ABER, nun will die Druckerei zum Rechtsanwalt und klagen. Was habe ich da zu erwarten? Muss ich trotzdem bezahlen. Immerhin geht es um eine hohe Summe, die ich bereit bin zu zahlen wenn ich das auf transparentem Papier und nicht dem gelieferten Plastik erhalten hätte.

Bitte um Rat.
danke im voraus,
Hoschi42
Zuletzt geändert von Hoschi42 am 27.10.2014, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 28.10.2014, 10:07

Rücktritt nach § 11 FAGG nicht möglich, da das RG für ein Unternehmen getätigt wurde.

Sie durften darauf vertrauen, dass auf Ihr im Auftrag kundgemachtes Anliegen (Papierform) eingegangen wird.Die Druckerei hat diesen vom Kunden gewünschten Umstand einfach ignoriert, was natürlich nicht zulässig ist; ein ausdrücklicher Hinweis, dass es das gewünschte Format nicht gibt, wäre Treu und Glauben konform gewesen, stattdessen, wurden die Konditionen einfach ohne Hinweis in Plastikformat geändert. Dass es das von Ihnen gewünschte Format nicht gibt, berechtigt die Firma nicht, Ihnen einfach Visitenkarten aus Plastik zu übersenden. Die Klage auf Erfüllung nach § 918 ABGB mag sein. Klagen Sie auf Gewährleistung, da die Papierform ausdrücklich zweimal schriftlich als Gegenstand des Vertrages erwähnt wurde und das übersendete Matrial somit nicht dem Vertrag entspricht.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 28.10.2014, 11:24

Schicken Sie die Visitenkarten zurück (1 würde ich für Beweiszwecke behalten) und teilen Sie mit, dass dies so nicht bestellt wurde und auch keine Zahlung erfolgen wird.

Beachten Sie § 377 UGB (Rügepflicht für Unternehmer).

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste