Verdienstentgang wegen Wasserschaden

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Silvia2
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Verdienstentgang wegen Wasserschaden

Beitrag von Silvia2 » 26.10.2014, 15:03

Hallo!
Ich habe eine Eigentumswohnung geerbt und 2010 mit einigem Kapital komplett herrichten lassen. Diese Wohnung vermiete ich hauptsächlich an Studentinnen oder Krankenschwestern als WG Wohnung.
Als die letzten Studentinnen im Sommer 2014 ausgezogen sind, bemerkte ich einen nassen Fleck im Abstellraum an der Decke. Dort geht ein Abflußrohr der oberen Nachbarin entlang.

Ich meldete das der Hausverwaltung im August und bat um Behebung des Schadens, denn ich wollte die Wohnung mit Semesterbeginn wieder vermieten. Ich hatte sogar schon einige Interessentinnen.
Die waren aber durch diesen Fleck verunsichert, ist klar, keine will sich eine Wohnung nehmen, wo voraussichtlich eine bald eine Baustelle sein wird.

Die Zeit verging, es kamen zwar sporadisch Handwerker, z.B. schaute ein Spengler vorbei, ob evt. die Gangfenster undicht seien usw..
Oder einer kam, bohrte ein Loch in die Decke, sagte, es ist naß dort und ging wieder.

Mittlerweile ist der Fleck um das dreifache angewachsen und es hat sich schwarzer Schimmel gebildet.

Laut letztem Stand kommt das Wasser von einer undichten Stelle vom Terassenablauf der oberen Nachbarin.

Ich drängte die Verwaltung schneller zu reagieren, denn es ist für mich ein Verdienstentgang. Ich brauche dieses Geld zum Leben und ich brauche einen Teil der Miete zum Zurückzahlen, denn ich hab beim Renovieren viel Geld in die Hand genommen .

Es wird nur herumgeschaut und nichts gemacht. Jetzt ist bald November. 2 Monate.

Habe ich irgendein Recht darauf den Verdienstentgang bezahlt zu bekommen? Ich denke, daß es ok gewesen wäre, 1 Monat (September) zu brauchen, dies zu renovieren. Wie es aber aussieht zieht sich das in die Länge.....

Für Antworten wäre ich dankbar!

MFG
Silvia



Manannan
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Beitrag von Manannan » 28.10.2014, 12:53

Beauftragen Sie eine Fachfirma und verrechnen Sie die Reparatur der Hausverwaltung. Vorher der HV aber noch einen letzten Termin setzen.
Dass Sie Mieter in Aussicht hatten die auf Grund dieses bestehenden und schon gemeldeten Schadens kein Mietverhältnis eingehen wollen, können Sie gerichtlich geltend machen. Sie müssen allerdings den entstandenen Schaden (hier: entgangene Mieteinnahmen) nachweisen.

Silvia2
Beiträge: 15
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Beitrag von Silvia2 » 28.10.2014, 22:13

Manannan, Danke für die Antwort!!

Wie kann ich die entgangenen Mieteinnnahmen nachweisen?
Reicht da einer der alten Mietverträge meiner vorhergehenden Mieterinnen?
Von den neuen Interessentinnen habe ich leider nichts schriftlich.

LG
Silvia

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 29.10.2014, 12:45

Günstig wäre, wenn Sie einen bereits unterschriebenen Mietvertrag vorweisen können, der aus diesen Gründen wieder gekündigt wurde.
Ob die reine Behauptung, einen Mieter gefunden zu haben der auf Grund der Wasserschäden wieder abgesprungen ist, ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Aber letztlich obliegt dem Gericht die Beweiswürdigung.
Kostenlose Beratungen dazu werden bei Gerichtstagen bei Bezirksgerichten angeboten.

Silvia2
Beiträge: 15
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Danke

Beitrag von Silvia2 » 29.10.2014, 23:10

Vielen Dank für die Antwort!

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