Zielvereinbarung mündlich

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Max21
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Zielvereinbarung mündlich

Beitrag von Max21 » 25.10.2014, 11:58

Hoi!

Welche (rechtlichen) Gründe gibt es für einen Arbeitgeber, eine Zielvereinbarung nur mündlich zu definieren, mit einem neuen Arbeitsvertrag in welchem das höhere Gehalt fix definiert ist? (höheres Gehalt im Vertrag kommt durch Überbezahlung (KV) zustande; ist ein All-In Vertrag)

Lg
Max



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 26.10.2014, 13:01

Es kommt darauf an, welcher Rechtsgrundlage und KV ihr Arbeitsverhältnis unterliegt. Zum Beispiel ist im BDG klar definiert, dass Zielvereinbarungen stets schriftlich festzulegen sind. Eine zwingende schriftliche Vereinbarung müsste demnach im KV oder im entsprechenden speziellen Materiengesetz festgelegt sein.
Ich darf Sie dazu auf einen Artikel in der ZAS zur ergangenen OGH Judikatur verweisen, insbesondere Seite 66 ff:
http://www.ksw.at/fileadmin/dateien/ZAS ... -Risak.pdf

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