mir gehört ein größeres grundstück mit der im grundbuch vermerkten benützungsart "baufläche (begrünt)" alleine, und ein kleines schmales grundstück daneben zur hälfte, dem im grundbuch die benützungsart "sonstige (weg)" zugewiesen ist. hinter diesen beiden befindet sich ein weiteres grundstück - jedoch ohne verbindung zur straße. es gehört einem älteren herrn und ist mit einem pfandrecht der bank belastet. die tochter dieses älteren herrn besitzt gemeinsam mit mir das (unbelastete) "weg-grundstück". im grundbuch sind bzgl. des weges keinerlei rechte oder belastungen vermerkt - in natura ist es ein trampelpfad, der hin und wieder von gartenbesuchern benutzt wird.
wenn das hintere grundstück früher oder später an die bank fällt - hat diese dann ein recht auf die benützung unseres "weg-grundstücks"?
grundbuch
RE: grundbuch
Ja, daraus wir ein Widmung gesichert (den Weg zum angrenzenden Grundstück). Die Bank wird dieses Recht wahrscheinlich ausüben, damit das Grundstück mehr wert wird. Am best, du versucht das Ganze abzukaufen.
MFG,
MEMIL
MFG,
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