Mindestanforderung an Gartenzaun (Grundstücksgrenze)

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miller40
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Mindestanforderung an Gartenzaun (Grundstücksgrenze)

Beitrag von miller40 » 10.10.2014, 19:20

Guten Abend.
Wie hat der Nachbar, zu meiner linken Seite den Gartenzaun zu erichten?
Da es gerade streitigkeiten gibt, drohen diese uns den Gartenzaun nur in Mindestanforderung zu errichten... Aber wie sieht die Rechtslage dazu aus? Ich besitze einen Hund (kniehöhe), dieser wird sicher auch das Nachbargrundstück untersuchen.


Vielen Dank



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 15.10.2014, 14:38

§ 858, Satz 2 ABGB verpflichtet den Grundeigentümer sein Grundstück auf der rechten Seite seines Haupteinganges einzufrieden.
Über die Zaunhöhe sagt diese Bestimmung nichts aus, sondern es ist nur die "nötige" Einschließung erforderlich. Allerdings kann es länderspezifische Regelungen in den Bauordnungen - allenfalls auch in Bebauungsplänen - geben. Diesfalls erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Wohnsitzgemeinde (Bauamt).
Das Argument, dass Ihr Hund wegen des zu niedrigen Gartenzauns auf das Nachbargrundstück läuft, ist völlig irrelevant. Hier sind Sie als Tierhalter für eine entsprechende Verwahrung Ihres Vierbeiners verpflichtet, ansonsten haften Sie nach § 1320 ABGB für alle daraus entstandenen Schäden. Zudem können Sie auch (ohne dass der Hund einen Schaden anrichtet) verwaltungsstrafrechtlich belangt werden.

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