Seite 1 von 1

gesetzlich verordnete Begleitpersonen bei Schulausflügen

Verfasst: 08.10.2014, 13:48
von lucietae
Liebe User,

meine Frage beläuft sich auf die in Museen angegebenen 'gesetzlich verordnenten Begleitpersonen', die bei Gruppenausflügen von Schüler(innen) und Kindergartenkindern angeführt werden müssen.
Um wie viele handelt es sich dabei? Wie sind sie nach Altersstufen gegliedert? Und gibt es dazu tatsächlich ein Gesetz?

Bitte um Hilfe!

Danke,
LG Lucia

Verfasst: 15.10.2014, 19:17
von Manannan
Die Anzahl der Begleitpersonen ist im § 2 Abs 4 Schulveranstaltungenverordnung 1995, BGBl. Nr. 498/1995, geregelt.
Bezüglich Kindergartenkinder gelten die jeweils landesgesetzlichen Vorschriften.