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Verfasst: 04.10.2014, 20:27
von Manannan
Ja, die Möglichkeit besteht durch das Namensänderungsgesetz (NÄG). Wenden Sie sich diesbezüglich an die für Sie zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw müssten Anträge auch vor Ort bei Ihrem Standesamt erhältlich sein.