Verfasst: 04.10.2014, 20:27
Ja, die Möglichkeit besteht durch das Namensänderungsgesetz (NÄG). Wenden Sie sich diesbezüglich an die für Sie zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw müssten Anträge auch vor Ort bei Ihrem Standesamt erhältlich sein.