Die Hauptwassersperre in meiner Wohnung ist undicht; meine Genossenschaft ist der Ansicht, dass die Reparaturkosten nicht aus der Rücklage bezahlt wird, sondern ich als Eigentümer diese zu tragen hätte.
Ist dies tatsächlich so?
Danke!
Wohnungseigentum - Übernahme von Reparaturkosten
Bitte nehmen Sie zuerst Einsicht in Ihren Wohnungseigentumsvertrag. Üblicher Weise sind darin Regelungen enthalten, wen die Erhaltungspflicht von "Leitungsabzweigungen", Absperrhähnen etc. trifft.
Im Zweifel würde ich danach gehen, wo der Absperrhahn ist. Liegt dieser IN Ihrer Wohnung, trifft Sie die Erhaltung, liegt dieser außerhalb Ihrer Wohnung, dann die Allgemeinheit (Rücklage).
mfG
RA Michael Gruner
Im Zweifel würde ich danach gehen, wo der Absperrhahn ist. Liegt dieser IN Ihrer Wohnung, trifft Sie die Erhaltung, liegt dieser außerhalb Ihrer Wohnung, dann die Allgemeinheit (Rücklage).
mfG
RA Michael Gruner
Wohnungseigentum - Übernahme von Reparaturkosten
Sg. RA M.Gruner,
lieben Dank für die Hilfe.
mfG
jasonx
lieben Dank für die Hilfe.
mfG
jasonx
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