Wohnungseigentum - Übernahme von Reparaturkosten

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jasonx
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Wohnungseigentum - Übernahme von Reparaturkosten

Beitrag von jasonx » 01.10.2014, 18:14

Die Hauptwassersperre in meiner Wohnung ist undicht; meine Genossenschaft ist der Ansicht, dass die Reparaturkosten nicht aus der Rücklage bezahlt wird, sondern ich als Eigentümer diese zu tragen hätte.
Ist dies tatsächlich so?
Danke!



MG
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Beitrag von MG » 06.10.2014, 14:09

Bitte nehmen Sie zuerst Einsicht in Ihren Wohnungseigentumsvertrag. Üblicher Weise sind darin Regelungen enthalten, wen die Erhaltungspflicht von "Leitungsabzweigungen", Absperrhähnen etc. trifft.

Im Zweifel würde ich danach gehen, wo der Absperrhahn ist. Liegt dieser IN Ihrer Wohnung, trifft Sie die Erhaltung, liegt dieser außerhalb Ihrer Wohnung, dann die Allgemeinheit (Rücklage).

mfG
RA Michael Gruner

jasonx
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Wohnungseigentum - Übernahme von Reparaturkosten

Beitrag von jasonx » 06.10.2014, 18:09

Sg. RA M.Gruner,
lieben Dank für die Hilfe.
mfG
jasonx

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