Hallo!
Wie kann man sich gegenüber einer gefährlichen Drohun durch Telefonanrufe schützen? Ist es in diesem Fall legal, das Telefonat aufzuzeichnen? Welche Wege gibt es hier?
Danke,
Theo
Gefährliche Drohung per Telefon
RE: Gefährliche Drohung per Telefon
Solange es sich um dein eigenes Telefon handelt solltest du damit machen können was du willst - somit sollte auch das Abhören bzw. eine Fangschaltung möglich sein.
RE: Gefährliche Drohung per Telefon
Eben! Die Aufzeichnung der eigegangenen Gespräche ist zulässig. Jedoch, wenn du die Aufzeichnungen als indirektes Beweismittel (Indizien) in einem Strafverfahren verwerten willst, dann brauchst eine polizeiliche Anzeige und eine gerichtliche Verfügung und die Aufzeichnungen werden dann von der Polizei selbst geführt. Eine solche Verfügung wird aber nur erlassen, wenn die Drohungen sich auf Lebensgefahr bezieht, oder es sich um Schwerverbrechen, wie Drogenhandel, Wirtschaftskriminalität oder Bandendelikte handelt.
Drohungen von der Ex-Frau werden nicht als aufzeichnungsfällig eingeführt (was manchmal unerklärlich erscheint).
MFG,
MEMIL
Drohungen von der Ex-Frau werden nicht als aufzeichnungsfällig eingeführt (was manchmal unerklärlich erscheint).
MFG,
MEMIL
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