verkauf von möbel

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tommi
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verkauf von möbel

Beitrag von tommi » 29.09.2014, 11:31

hallo. meine frage: ne freundin hat in ihrer wohnung noch eine couch vom ex stehen. als er auszog meinte er, er nimmt die couch mit. er kümmert sich nicht darum und das teil steht schon ewig herum. kann man jetzt einfach sagen. ja entweder du holst die couch jetzt bis ende dieser woche oder wir schmeißen sie weg oder verkaufen sie? obwohl er ja die couch vor nem jahr bezahlt hat? danke für die hilfe



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 29.09.2014, 23:54

Holt der Eigentümer trotz mehrmaliger Aufforderung die Sache nicht ab, liegt Besitzstörung nach § 339 ABGB vor. Weisen Sie ihn nochmals darauf hin und dass ein Stillschweigen und Untätig-Bleiben als Dereliktion nach § 386 ABGB gewertet wird. Demnach können Sie sich die Couch aneignen, da vermutet wird, er habe sein Eigentumsrecht daran aufgegeben, wenn er der Abholaufforderung mehrmals nicht nachkommt.

Bitte unbedingt schriftlich per Mail auffordern und die Dereliktion auch schriftlich erwähnen, da sonst Komplikationen entstehen könnten.

tommi
Beiträge: 2
Registriert: 29.09.2014, 11:26

Beitrag von tommi » 30.09.2014, 11:52

danke für die antwort. habe ein bisschen gegoogelt und das ist genau was ich wissen wollte. um die dereliktion zu erwähnen reicht zb. der text: ich habs dir scho paar mal gsagt hol die couch ab. ich geb dir bis so und so zeit ansonsten nehme ich an das du die couch nicht mehr haben willst und werde sie selbst entsorgen.

mfg tommi

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