Auto-Kaufvertag

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Verena Maier
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Auto-Kaufvertag

Beitrag von Verena Maier » 27.09.2014, 15:57

Hallo,

ich habe vor 4 Tagen mein Auto verkauft, 12 Jahre alt.
Die Käuferin hat sich am Tag davor das Auto genau angeschaut, hatte sogar einen Mechaniker mit, Probefahrt wollten sie keine machen. Ich habe den Preis sogar von 2.500 auf 2.000 € herunterhandeln lassen.

Jetzt ruft sie mich an und sagt die Kupplung sei komplett kaputt, die Gänge lassen sich nicht einlegen und sie müsste 1.500 € für die Reparatur zahlen.
Sie will, dass ich die halben Reparaturkosten übernehme oder sonst gibt sie das Auto zurück.

Ich bin aber mit dem Auto noch ganz normal gefahren, die Kupplung war zwar nicht mehr die Beste, aber es hat alles funktioniert!

Wir haben einen Kaufvertrag vom ÖAMTC ausgefüllt.... muss ich jetzt etwas zur Reparatur dazuzahlen oder das Auto zurück nehmen? Sie hat sich das Auto ja angesehen und gewusst was sie da kauft!!

Bitte um Hilfe, danke!!!



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 29.09.2014, 16:59

Wenn die Käuferin Gelegenheit zu einer Probefahrt hatte und diese nicht nutzte, dann kann sie sich später auch nicht darauf berufen, deswegen den Mangel nicht erkannt zu haben, da es sich auch um keinen versteckten Mangel zu handeln scheint. Wozu sie den Mechaniker dabei hatte, ist mir ein Rätsel.
Wenn die Vertragsgrundlage ein KV des ÖAMTC war, ist in der Regel Gewährleistung ausgeschlossen. Es bliebe ihr daher nur die Anfechtung wegen Irrtums (871 ff ABGB). Diesbezüglich können Sie sich auch unentgeltlich an die Juristen des ÖAMTC wenden.

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