Fruchtgenußrecht vs.Eigentum
Verfasst: 24.09.2014, 16:21
wer trifft letztendlich die Entscheidungen, wenn man sich nicht einig wird.
Kann man das Fruchtgenußrecht einklagen, wenn der Eigentümer das Grundstück ohne Abstimmung nutzt? Kann der Eigentümer ohne Absprache mit dem Fruchtgenußbesitzer, wenn dieser sich gestört fühlt, jederzeit das Grundstück betreten?
Kann man das Fruchtgenußrecht einklagen, wenn der Eigentümer das Grundstück ohne Abstimmung nutzt? Kann der Eigentümer ohne Absprache mit dem Fruchtgenußbesitzer, wenn dieser sich gestört fühlt, jederzeit das Grundstück betreten?