Zeugenvernahme Polizei bei Aufenthalt Krankenhaus
Verfasst: 24.09.2014, 09:58
Hallo,
hätte bezüglich Zeugenvernahme durch die Polizei bei Spitalsaufenthalt des Einzuvernehmenden eine Frage. Wie sieht es hier rechlich aus? Wann muss der Zeuge/Einzuvernehmende den Termin nachkommen? Gilt hier wenn nicht bettlägerig ja sonst nein?
hätte bezüglich Zeugenvernahme durch die Polizei bei Spitalsaufenthalt des Einzuvernehmenden eine Frage. Wie sieht es hier rechlich aus? Wann muss der Zeuge/Einzuvernehmende den Termin nachkommen? Gilt hier wenn nicht bettlägerig ja sonst nein?