freiwillige spenden

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JUSLINE
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freiwillige spenden

Beitrag von JUSLINE » 08.11.2005, 09:39

ich würde gerne wissen wie das mit dem versteuern freiwilliger spenden als eintritt von veranstaltungen ist. ich habe gehört dafür gibt es einen pauschalpreis der sich irgendwie auf die quadratmeter des veranstaltungsortes bezieht. wie ist das jetzt wenn man die spende auf einen mindestwert festlegt. (zB: freiwillige spende von mindestens ...euro) gilt das dann als normaler preis oder fällt es noch unter die freiwillige spende? wie muss man das versteuern, und ab welchem betrag von einnahmen?



MEMIL
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RE: freiwillige spenden

Beitrag von MEMIL » 13.11.2005, 07:21

Es gibt eine Instanzentscheidung, die legt fest, dass Spende den Freiwilligkeitscharakter verlieren wenn sie mit "Mindestbetrag" festgelegt werden. Wird eine Spende mit solcher Bedingung angeworben, ist sie keine Spende mehr und muss völlig versteuert werden. Du kannst aber schreiben, dass für bestimmten Spender (die die mindest sowiel EUR bezahlen) eine Gegenleistung (Getränk oder was anderes) gratis geben wird. Andere Tricks gibt es auch.

Sonst Spende ohne Probleme verbüchert werden. Wichtig bei Spende ich nicht so sehr wie sie aufgenommen wurden, sondern wie sie aufgebracht werden. Gemeinnützige Vereine müssen ihre Spende gemeinnützig verbrauchen und belegen.

MFG,

MEMIL


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