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Psych. GA

Verfasst: 23.09.2014, 09:25
von Blaue Lilie
Tritt die Staatsanwaltschaft von einer Anklage zurück - aufgrund des § 11 des StGB - Hat der Angeklagte dann sogenannte "Narrenfreiheit"?
Wer kommt für die Kosten des psych. GA auf?