Grundstückskauf anfechtbar?

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Bernd M?ller1
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Registriert: 22.09.2014, 14:11

Grundstückskauf anfechtbar?

Beitrag von Bernd M?ller1 » 22.09.2014, 14:15

Guten Tag.
Ich möchte meine mögliche Problematik mit einem theoretischen Beispiel versuchen zu beschreiben:

Ein älterer Herr ( 78 ) besitzt ein Grundstück mit 2500m2 (Landwirtschaftlich gewidmet) und spielt mit dem Gedanken es zu verkaufen.
Ein Interessent meldet sich bei ihm und wenige Tage darauf wird auch ein Treffen ausgemacht. Es wird von beiden Seiten eine gewisse Sympathie verspürt. Nach ein paar weiteren Treffen entschließt sich der ältere Herr das Grundstück an den Interessenten zu verkaufen. Das Grundstück hat einen Verkehrswert von 10,000€ (Zehntausend).
Der Interessent kann solch einen Betrag nicht aufbringen und macht ein Gegenangebot von 3,500€. Woraufhin der Verkäufer einige Tage später auch einwilligt.
Da der Kaufpreis deutlich unter der Hälfte des geschätzten Verkehrswertes liegt, muss im Notarvertrag drinnen stehen, dass der Rest dem Käufer geschenkt wird. (Mantelakt) Dies hat zur Folge, dass beide Parteien gleichzeitig beim Notar sich einfinden müssen um dort zu unterzeichnen und den Kauf/Verkauf abzuschließen!

Kann im Nachhinein die Verwandtschaft des älteren Herrn (Er hat keine Kinder in die Welt gesetzt), den Kauf/Verkauf anfechten? Bzw. haben Sie gute Chancen diesen Ungültig/Rückgängig zu machen? Hierzu soll erwähnt werden, dass die Verwandtschaft zu dem älteren Herrn sehr wenig Kontakt mehr gehabt hat (Vor 3 Jahren hat ihn zuletzt der Bruder im Krankenhaus besucht). Es kümmert sich lediglich eine Heimhilfe um den Herrn.
Der Interessent würde hingegen den Kontakt mit dem Herrn aufrechterhalten, da er ein netter Mensch ist und er ihn irgendwie an seinen leider schon verstorbenen Opa erinnert…

Weiteres wäre es denkbar sinnvoll, dass der Interessent einen Rechtschutz an seiner Seite hat. Rechtschutz für „Grundstückseigentum“ und Rechtschutz für „Vertrags und Sachenrecht“ scheinen hier zum Tragen zu kommen?!

Danke schon mal für eure Hilfe!

Hochachtungsvoll

Bernd



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 22.09.2014, 15:52

Der Interessent würde hingegen den Kontakt mit dem Herrn aufrechterhalten, da er ein netter Mensch ist und er ihn irgendwie an seinen leider schon verstorbenen Opa erinnert..

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Wie rührend!
Und weil der Interessent ein so furchtbar netter Mensch ist, prellt er den älteren alleinstehenden Mann um den wahren Wert des Grundstücks?
Ich hoffe, dass die Verwandtschaft eine Anfechtung des Vertrages wegen laesio enormis durchsetzt und dieses Scheingeschäft zu Fall bringt.

Bernd M?ller1
Beiträge: 2
Registriert: 22.09.2014, 14:11

Beitrag von Bernd M?ller1 » 22.09.2014, 21:34

Manannan hat geschrieben: Wie rührend!
Und weil der Interessent ein so furchtbar netter Mensch ist, prellt er den älteren alleinstehenden Mann um den wahren Wert des Grundstücks?
Ich hoffe, dass die Verwandtschaft eine Anfechtung des Vertrages wegen laesio enormis durchsetzt und dieses Scheingeschäft zu Fall bringt.
Wieso ein Scheingeschäft? Spätestens der Notar, muss feststellen, ob der ältere Herr für Zurechnungsfähig erklärt wird oder nicht!

Weiteres hat der Interessent bereits mit dem nähersten Verwandten des älteren Herrn Kontakt aufgenommen, nämlich seinem Bruder. Dieser meinte, er wolle sich hierzu nicht weiter einmischen, die Entscheidung liegt bei dem Verkäufer ob er verkauft oder nicht (also seinem Bruder).

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