Vertrag trotz Rücktrittsvereinbarung nicht aufgehoben

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Dotore
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Vertrag trotz Rücktrittsvereinbarung nicht aufgehoben

Beitrag von Dotore » 19.09.2014, 14:57

Hallo, ich hätte gerne Hilfe bei diesem Fall.

Also, meine Mutter hat sich leider überreden lassen und hat einen Kaufvertrag über Küchengeräte im Wert von €1600 abgeschlossen (Ratenzahlung, Ware wird erst nach 6 Monaten Ratenzahlung geschickt und danach muss man weiterzahlen). Zuhause angekommen hab ich das gesehen und war geschockt, weil wir uns das nicht leisten können. So, wir haben dann angerufen und versucht, es zu stornieren, geht aber nicht, weil wir den Vertrag einhalten müssen. Waren am nächsten Tag in der Filiale und haben dort ca 2 Stunden verbracht und versucht, aus dem Vertrag rauszukommen, auch wenn aus Kulanz des Unternehmens. Irgendwann hat dann eine Dame (Ich glaube Filialleiterin) uns in ihr Büro geholt, unseren Vertrag genommen und uns versprochen, dass alles erledigt sei, es gebe keine Zahlungspflicht mehr und Gebühren fallen auch nicht an. Dummerweise waren wir zu diesem Zeitpunkt so aufgebracht, dass wir total vergessen haben, auch eine schriftliche Bestätigung zu holen. So, nach ca einer Woche kriegen wir einen Brief, in dem steht, dass der Vertrag aufrechterhalten wird, wir kein Stornorecht haben und wir das Geld so wie im Vertrag vereinbart zahlen müssen. Und das obwohl wir mit der Filialleiterin vereinbart haben, dass der Vertrag aufgehoben wird und wir nichts zahlen müssen. Ist die Vertragsaufhebung nun zustandegekommen oder nicht?

Das wars erstmal zusammengefasst. Bedanke mich im Voraus für die Antworten.



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 26.09.2014, 12:06

Wurde der Vertrag im Fernabsatz (ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien, per Telefon, Fax, Mail, ....) geschlossen?

Nach § 11 Abs 1 FAGG haben Sie ein 14 tägiges Rücktrittrecht. Die Frist beginnt nach Erhalt der Ware. Da sie über diese Frist nicht belehrt wurden, verlängert sich die Frist gemäß § 12 Abs 1 FAGG.

Wurde der Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen, müssten Sie ihn anderweitig anfechten.

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