Beim Lernen sind ein paar Fragen aufgetaucht, wo ich mir bei der Antwort nicht sicher bin:
1. Kann ein einjähriges Kind Gesellschafter einer KG sein? (Begründung)
nein, da nicht geschäftsfähig
2. Ein Handballspieler kauft für seinen Verein neue Spielerdressen um €500. Muss der Verein zahlen? (Begründung)
ja, da der Spieler als Organ des Vereins handelt = rechtliche Person
3. Ein Mann erfährt vor der Eheschließung, dass er aus medizinischen Gründen keine Kinder zeugen kann. Aus Angst vor Schwierigkeiten verschweigt er diese Tatsache der Verlobten und heiratet. Ist die Ehe gültig? (Begründung)
nein, Irrtum über Umstände, die die Person des anderen Ehegatten betreffen.
4. Der 16 jährige Gisbert möchte seine 19 jährige Freundin Brundhilde ehelichen. Beide Eltern sind einverstanden. Ist dies möglich.
ja, wenn ein Gericht Gisbert für ehemündig erklärt.
Bin mir bei den Antworten nicht sehr sicher, vielleicht kann mich da jemand aufklären darüber.
Vielen Dank
Schmidbauer
Zivilrecht Fragen
RE: Zivilrecht Fragen
Die Dritte Frage ist eine Fangfrage. Eine solche Ehe ist nicht ungültig sondern annulierbar. Wird die Gültigkeit der Ehe nicht beanstanden, ist sie gültig. Zwei unfruchtbare Menschen können eine gültige Ehe schließen. Die Zeugung ist keine Bedingung für die Gültigkeit der Ehe. Die Unfähigkeit zur Zeugung ist in sich keine Nichtigkeitsgrund (außer wenn diese als Nichtigkeitsgrund in einem Ehepakt vereinbart wurde), sehr aber Scheidungsgrund und sogar Annulationsgrund.
Die Handlungen, die zwischen der Eheschließung und Scheidung oder Annulierung vorgenommen wurden, behalten ihre zivilrechtliche Wirkung. Bei Nichtigkeit nicht!
MFG,
MEMIL
Die Handlungen, die zwischen der Eheschließung und Scheidung oder Annulierung vorgenommen wurden, behalten ihre zivilrechtliche Wirkung. Bei Nichtigkeit nicht!
MFG,
MEMIL
RE: Zivilrecht Fragen
> 2. Ein Handballspieler kauft für seinen Verein neue Spielerdressen um €500. Muss der Verein zahlen? (Begründung)
>
> ja, da der Spieler als Organ des Vereins handelt = rechtliche Person
zu punkt 2:
der vertrag ist nach außen gültig, aber der verein muss doch wohl nichts zahlen, wenn der spieler ohne ermächtigung gehandelt hat, oder?
vollmacht kann es auch keine gegeben haben, sonst wäre der verein der vertragspartner.
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