Verkäufer kassiert, liefert nicht
Verfasst: 03.11.2005, 13:06
Ich habe bei ebay zwei verschieden Artikel gekauft. Es handelt sich um Betriebsanleitungen für Lkw, die der Inhaber eines Betonwerkes, zugleich Bauunternehmer angeboten hat. Offenbar stammten sie von inzwischen aus dem Firmenvermögen ausgeschiedenen älteren Lkw.
Den Verkaufspreis einschließlich eines Betrages für Briefversand habe ich am 14. 10. 05 überwiesen. Da der Verkäufer die Betriebsanleitungen nicht sendete, erinnerte ich mehrfach per Mail und rief insgesamt drei Mal an. Auf Mails und auch auf Nachfragen durch ebay selbst wurde nicht geantwortet. Am Telefon erklärte mir der Unternehmer, um ebay künmmere sich seine Frau.
Bei dem letzten Anruf (am 28.10.) erklärte der Unternehmer - frei aus der Luft gegriffen - es sei ja auch noch kein Geld eingegangen. Sonst wäre selbstverständlich "sofort versandt" worden. Erst als ich ihm per weiterem Anruf das Überweisungsdatum mitteilte, bequemte er sich, seine Kontoauszüge zu prüfen und bestätigte mir dann den Eingang. Nun - so versicherte er - würde umgehend versandt. Dies ist offensichtlich nicht geschehen, denn auch nach weiteren sechs Tagen habe ich die Artikel immer noch nicht.
Ich habe inzwischen dem Unternehmer per Mail eine Frist bis zum 7. November gesetzt und will dies auch gleichlautend noch per Fax tun.
Ist es ratsam, mit der Fristsetzung eine Ablehnungsabdrohung zu verbinden und den Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtlieferung anzukündigen?
Solange ich keine anderen (gebrauchten) Betriebsanleitungen gekauft habe,
kann ich ja noch keinen Schaden beziffern oder konkretisieren.
Was, wenn der Verkäufer behauptet, er habe die Betriebsanleitungen abgesandt, - sie müßten dann wohl auf dem Postweg verloren gegangen sein.
Sollte ich etwa vorsorglich noch Geld für eine Einschreibensendung überweisen?
Ich habe auch schon an eine Strafanzeige gedacht und in meiner schriftlichen Mahnung erwähnt, daß bei weiterem Verzug angenommen werden muß, daß der Verkäufer überhaupt nicht die Absicht hatte und hat, die Artikel zu übereignen.
Recht so!
Den Verkaufspreis einschließlich eines Betrages für Briefversand habe ich am 14. 10. 05 überwiesen. Da der Verkäufer die Betriebsanleitungen nicht sendete, erinnerte ich mehrfach per Mail und rief insgesamt drei Mal an. Auf Mails und auch auf Nachfragen durch ebay selbst wurde nicht geantwortet. Am Telefon erklärte mir der Unternehmer, um ebay künmmere sich seine Frau.
Bei dem letzten Anruf (am 28.10.) erklärte der Unternehmer - frei aus der Luft gegriffen - es sei ja auch noch kein Geld eingegangen. Sonst wäre selbstverständlich "sofort versandt" worden. Erst als ich ihm per weiterem Anruf das Überweisungsdatum mitteilte, bequemte er sich, seine Kontoauszüge zu prüfen und bestätigte mir dann den Eingang. Nun - so versicherte er - würde umgehend versandt. Dies ist offensichtlich nicht geschehen, denn auch nach weiteren sechs Tagen habe ich die Artikel immer noch nicht.
Ich habe inzwischen dem Unternehmer per Mail eine Frist bis zum 7. November gesetzt und will dies auch gleichlautend noch per Fax tun.
Ist es ratsam, mit der Fristsetzung eine Ablehnungsabdrohung zu verbinden und den Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtlieferung anzukündigen?
Solange ich keine anderen (gebrauchten) Betriebsanleitungen gekauft habe,
kann ich ja noch keinen Schaden beziffern oder konkretisieren.
Was, wenn der Verkäufer behauptet, er habe die Betriebsanleitungen abgesandt, - sie müßten dann wohl auf dem Postweg verloren gegangen sein.
Sollte ich etwa vorsorglich noch Geld für eine Einschreibensendung überweisen?
Ich habe auch schon an eine Strafanzeige gedacht und in meiner schriftlichen Mahnung erwähnt, daß bei weiterem Verzug angenommen werden muß, daß der Verkäufer überhaupt nicht die Absicht hatte und hat, die Artikel zu übereignen.
Recht so!