Hallo liebes Forum,
meine Freundin möchte gerne ihr Girokonto bei ihrer derzeitigen Hausbank kündigen, wir haben jetzt aber folgende Frage:
Wenn bei der Hausbank noch ein Kredit offen ist und das Girokonto gekündigt wird, ist die Bank dann berechtigt, den Kredit komplett fällig zu stellen?
DANKE für eine Antwort und freundliche Grüße
Kündigung Bankkonto - Kredit
Grundsätzlich darf der Kredit aus diesem Grund alleine nicht fällig gestellt werden, sofern weiterhin entsprechende Bonität nachgewiesen wird. Selbst wenn der Vertrag eine derartige Klausel enthalten würde, so wäre diese grob benachteiligend und iSd KSchG nichtig.
Für die Fälligstellung ist allgemein Voraussetzung, dass es sich um derart gravierende Gefährdungen legitimer Interessen der Bank handelt, dass ihr eine Aufrechterhaltung der Vertragsbeziehung bis zum nächsten in Betracht kommenden Beendigungstermin nicht zugemutet werden kann (vgl OGH 7 Ob 566/95, 3 Ob 105/06x ua)
Für die Fälligstellung ist allgemein Voraussetzung, dass es sich um derart gravierende Gefährdungen legitimer Interessen der Bank handelt, dass ihr eine Aufrechterhaltung der Vertragsbeziehung bis zum nächsten in Betracht kommenden Beendigungstermin nicht zugemutet werden kann (vgl OGH 7 Ob 566/95, 3 Ob 105/06x ua)
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