Rechnung der Ex-Frau
Verfasst: 02.11.2005, 10:41
Liebes Jusline-Team!
Mich würde interessieren, da ich seit April d.J. geschieden bin und meine Ex-Frau schon während der Ehe ein Schuldenbeutel war (wir hatten ständig den Exekutor bei uns und sie bezahlte ihre Rechnungen nicht) gab es leider auch eine Handy-Anmeldung auf meinen Namen, das war deshalb so, weil sie auf ihren Namen (aufgrund ihrer Schulden) kein Handy anmelden konnte! Jetzt ist ihre Handy-Rechnung bereits 2.700 € hoch und ich werde weiterhin dafür belangt! Sie hat sich zwar bereits mündlich dazu bereit erklärt, diese Schulden zu übernehmen, nun kam wieder ein Herr vom Bezirksgericht und brachte ein Briefchen wegen dieser Schuld zu mir! Der Vorschlag von diesem Herrn war, meine Ex-Frau soll ein Schreiben verfassen, indem sie T-Mobile ersucht sie für diese Schulden heranzuziehen! Der Haken an dieser Sache ist aber, wenn sie dieses Schreiben zwar verfaßt und T-Mobile dieses akzeptiert, sie aber irgendwann ihre Raten nicht zurückzahlt, kann ich wieder belangt werden: wie kann ich das umgehen???
Bitte um Ihre Antwort und mfg
picasso
Mich würde interessieren, da ich seit April d.J. geschieden bin und meine Ex-Frau schon während der Ehe ein Schuldenbeutel war (wir hatten ständig den Exekutor bei uns und sie bezahlte ihre Rechnungen nicht) gab es leider auch eine Handy-Anmeldung auf meinen Namen, das war deshalb so, weil sie auf ihren Namen (aufgrund ihrer Schulden) kein Handy anmelden konnte! Jetzt ist ihre Handy-Rechnung bereits 2.700 € hoch und ich werde weiterhin dafür belangt! Sie hat sich zwar bereits mündlich dazu bereit erklärt, diese Schulden zu übernehmen, nun kam wieder ein Herr vom Bezirksgericht und brachte ein Briefchen wegen dieser Schuld zu mir! Der Vorschlag von diesem Herrn war, meine Ex-Frau soll ein Schreiben verfassen, indem sie T-Mobile ersucht sie für diese Schulden heranzuziehen! Der Haken an dieser Sache ist aber, wenn sie dieses Schreiben zwar verfaßt und T-Mobile dieses akzeptiert, sie aber irgendwann ihre Raten nicht zurückzahlt, kann ich wieder belangt werden: wie kann ich das umgehen???
Bitte um Ihre Antwort und mfg
picasso