Seite 1 von 1

Mietrecht / Kündigung des Mietverhältnisses

Verfasst: 01.09.2014, 09:38
von Anonymus2
text wurde gelöscht.

Verfasst: 01.09.2014, 14:45
von Manannan
Es gibt im Forum eine eigene Rubrik "Mietrecht". Aber ungeachtet dessen folgende Auskunft:

Auf Grund der geschilderten Situation gehe ich davon aus, dass Ihr Mietverhältnis weder dem Voll- noch Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt. Es sind somit die für Mietungen und Pachtungen geltenden Bestimmungen des ABGB heranzuziehen.

Aufgrund der Miethöhe von € 300,00 mtl ist eine Bittleihe (Prekarium) auszuschließen und somit liegt, wenn auch mündlich zu Stande gekommen, ein rechtsgültiges Mietverhältnis gem §§ 1090 ff ABGB vor.
Befristete Mietverhältnisse enden idR durch Zeitablauf. Eine vorzeitige Kündigung käme iSv § 1118 ABGB nur bei erheblich nachteiligem Gebrauch in Frage. Die persönliche Situation mit dem Vermieter (Vater) ist - zumindest rechtlich - unbeachtlich.
Ihr Mietvertrag erlischt somit iSv § 1113 ABGB nach Ablauf der bedungenen Zeit (5 Jahre).