Unversicherter Versand - Haftung

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Peter88
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Registriert: 26.08.2014, 18:54

Unversicherter Versand - Haftung

Beitrag von Peter88 » 26.08.2014, 19:18

Hallo zusammen :D

Folgende Situation:
Über ein deutsches Onlineforum hat ein User vor ca. 2 Monaten bei mir 2nd Hand Artikel im Wert von rund 25€ gekauft.
Ich selbst bin dabei Privatverkäufer aus Österreich.
Das Paket wurde von mir in Deutschland bei DHL unversichert aufgegeben und kam laut seiner Aussage nie bei ihm an.
Ein Nachsendeauftrag von mir blieb erfolglos.
Nun wünscht er sich, dass ich die Hälfte der Kosten übernehme.

Im Forum selbst habe ich im entsprechenden Verkaufsthread angemerkt, dass der Versand unversichert erfolgt und ich für Verlust nicht hafte, Käufer auf Wunsch und Aufpreis aber auch versicherten bekommen.
Der Thread selbst ist inzwischen zwar bereits gelöscht, allerdings verweise ich auch in anderen Verkaufsthreads auf diese Klausel, insofern kann man das vielleicht als Indiz verwenden.
Während der Absprache mit dem Käufer wurde dann nur von "Versand" geredet, also weder von mir nochmal darauf hingewiesen, dass er unversichert sei, noch wurde von ihm nachgefragt.

Den Beleg von DHL habe ich inzwischen weggeworfen.


Ich bin mir nicht sicher, ob in diesem Fall deutsches oder österreichisches Recht zu tragen kommt, zumindest hätte ich mich auf diesen Text des BGB berufen:
BGB §447 - Gefahrenübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

In meinen Augen käme es im Härtefall vor Gericht dazu, den Versand zu beweisen. Da ich auf mehrere Internetseiten verteilt auf über 400 ähnliche unversicherte Verkäufe komme, die alle angekommen und positiv beurteilt wurden, würde ich mich hier recht sicher fühlen, dass mir Glauben geschenkt wird.


Die Frage ist nun, liege ich damit richtig, und bin ich überhaupt auf der sicheren Seite?
Grundsätzlich wäre der Betrag von ~12,50€ ja verkraftbar im Vergleich zu potenziellen Mehrkosten. Vom Bauchgefühl her würde ich mich jedoch recht sicher fühlen, oder bin ich da schlichtweg zu optimistisch?

Würde mich über eure Meinung dazu sehr freuen, vielen Dank schonmal :)
LG



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 27.08.2014, 10:07

Haben die Parteien bei Ihrem Rechtsgeschäft keine Rechtswahl getroffen, so findet gemäß Art 4 Abs 1 lit a ROM I bei Kaufverträgen mit Auslandsberührung das Recht des Staates Anwendung, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Demnach kommt hier österreichisches Recht zur Anwendung, es sei denn Sie haben eine andere Vereinbarung getroffen oder in den AGB des Forums steht ausdrücklich, dass deutsches Recht bei Verkäufen zur Anwendung kommt.

Österreichisches Recht:

Der Gefahrenübergang ist nicht so explizit geregelt wie in Deutschland. Er ergibt sich aus § 1061 ABGB. Danach hat der Verkäufer BIS zur Übergabe die Kaufsache sorgfältig zu verwahren. Er haftet demnach für Schäden an derselben, die in seiner Obhut geschehen. Sobald das Paket aber bei der Post aufgegeben wurde, trägt in der Regel der Käufer das Risiko.

Peter88
Beiträge: 2
Registriert: 26.08.2014, 18:54

Beitrag von Peter88 » 27.08.2014, 16:54

Danke für den Hinweis. Ich habe mich schlau gemacht und du hast Recht, in den AGB des Forums ist von deutschem Recht keine Rede, insofern gilt tatsächlich österreichisches.

Leider liest sich der österreichische Text nochmal unverständlicher für einen Laien, allerdings würde ich meinen, dass er auf dasselbe hinausläuft, oder täusche ich mich da?

Wie schon oben geschrieben geht es lediglich um die Hälfte der 25€, sollte also die Gefahr bestehen, dass ich am Ende den Kürzeren ziehe und auf den Gerichtskosten sitzen bleibe, würde ich sie ihm wohl erstatten, da es in keinem Verhältnis steht.

Andererseits, gerade weil ja österreichisches Recht zur Anwendung käme, würde die deutsche Polizei eine mögliche Anzeige überhaupt behandeln, oder schlichtweg aus Nichtigkeit fallen lassen?

Danke :)

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