Verfahrenseinstellung
Verfasst: 21.08.2014, 18:53
Hallo!
Habe an einem Bankomat im Ausgabeschlitz 200€ entwendet die vergessen wurden und habe sie nicht abgegeben nach einigen Monaten stand plötzlich die Polizei vor meiner Tür und teilte mir mit das eine Anzeige gegen mich wegen Unterschlagung vorliegt. Nach ein bis zwei monaten bekamm ich schliesslich die Ladung des Gerichtes ich muss mich wegen §127 vor Gericht verantworten.
Nun meine Frage: Kann ich durch wiedergutmachung des Schadens eine Gerichtsverhandlung abwenden bzw. die einstellung des verfahrens. Und wenn nicht was habe ich für Chancen durch wiedergutmachung des Schadens.
Was noch wichtig ist habe 2 Vorstrafen. Hat das auswirkungen auf die Verhandlung bzw. könnte dadurch die Einstellung des Verfahrens nicht erfolgen.
Bitte helft mir bin mit den Nerven am Boden.
Habe an einem Bankomat im Ausgabeschlitz 200€ entwendet die vergessen wurden und habe sie nicht abgegeben nach einigen Monaten stand plötzlich die Polizei vor meiner Tür und teilte mir mit das eine Anzeige gegen mich wegen Unterschlagung vorliegt. Nach ein bis zwei monaten bekamm ich schliesslich die Ladung des Gerichtes ich muss mich wegen §127 vor Gericht verantworten.
Nun meine Frage: Kann ich durch wiedergutmachung des Schadens eine Gerichtsverhandlung abwenden bzw. die einstellung des verfahrens. Und wenn nicht was habe ich für Chancen durch wiedergutmachung des Schadens.
Was noch wichtig ist habe 2 Vorstrafen. Hat das auswirkungen auf die Verhandlung bzw. könnte dadurch die Einstellung des Verfahrens nicht erfolgen.
Bitte helft mir bin mit den Nerven am Boden.