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Beschränkung der Auskunft

Verfasst: 21.08.2014, 16:23
von Roschla
Sehr geehrte Leser,

ich habe folgende Frage:

In Österreich gilt laut §6 Tilgungsgesetz die Beschränkung der Auskunft über bestimmte Straftaten.
Seit einigen Jahren gibt es das EU-Führungszeugnis, welches beantragt werden kann und dann ausländische Behörden den Strafregisterauszug des Herkunftslandes übernehmen.

Werden die beschränkten Straftaten übermittelt oder bleiben diese bei den österreichischen Behörden?

Vielen Dank.

Verfasst: 22.08.2014, 18:40
von Officer01
Bei Ersuchen um Informationen aus dem Strafregister im Rahmen eines Strafverfahrens werden sämtliche im
- Herkunftsmitgliedstaat,
- in anderen Mitgliedsstaaten und
- Drittländern
ergangene Verurteilungen (soweit letztere zwei im Herkunftsmitgliedstaat vorhanden und bereits eingetragen sind) übermittelt.

Zu anderen Zwecken als einem Strafverfahren wird das Ersuchen nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts beantwortet.

Verfasst: 22.08.2014, 18:46
von Roschla
Vielen Dank für die Antwort, damit wurde mir sehr geholfen.