Beschränkung der Auskunft
Verfasst: 21.08.2014, 16:23
Sehr geehrte Leser,
ich habe folgende Frage:
In Österreich gilt laut §6 Tilgungsgesetz die Beschränkung der Auskunft über bestimmte Straftaten.
Seit einigen Jahren gibt es das EU-Führungszeugnis, welches beantragt werden kann und dann ausländische Behörden den Strafregisterauszug des Herkunftslandes übernehmen.
Werden die beschränkten Straftaten übermittelt oder bleiben diese bei den österreichischen Behörden?
Vielen Dank.
ich habe folgende Frage:
In Österreich gilt laut §6 Tilgungsgesetz die Beschränkung der Auskunft über bestimmte Straftaten.
Seit einigen Jahren gibt es das EU-Führungszeugnis, welches beantragt werden kann und dann ausländische Behörden den Strafregisterauszug des Herkunftslandes übernehmen.
Werden die beschränkten Straftaten übermittelt oder bleiben diese bei den österreichischen Behörden?
Vielen Dank.