Zurückziehen einer geleisteten Unterschrift
Verfasst: 21.08.2014, 11:35
Sehr geehrte Damen und Herren,
22 Miteigentümer leisteten mit ihrer Unterschrift die Zustimmung für eine Benützungsregelung im Sinne §17 WEG 2002, damit ein anliegendes Grundstück für die alleinige Benutzung zu meiner Wohnung zugeordnet wird.
Ein Miteigentümer hat die Unterschrift inzwischen widerrufen bzw zurückgezogen, wodurch von der Genossenschaft keine Zustimmung gegeben wird. Eh klar.
Meine Frage ist nun ob das rechtens ist bzw was man dagegen tun kann. Gibt es Verjährung oder sonstiges.
Ich danke für jeden hilfreichen hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
22 Miteigentümer leisteten mit ihrer Unterschrift die Zustimmung für eine Benützungsregelung im Sinne §17 WEG 2002, damit ein anliegendes Grundstück für die alleinige Benutzung zu meiner Wohnung zugeordnet wird.
Ein Miteigentümer hat die Unterschrift inzwischen widerrufen bzw zurückgezogen, wodurch von der Genossenschaft keine Zustimmung gegeben wird. Eh klar.
Meine Frage ist nun ob das rechtens ist bzw was man dagegen tun kann. Gibt es Verjährung oder sonstiges.
Ich danke für jeden hilfreichen hinweis.
Mit freundlichen Grüßen