Hallo!
Folgendes: Mitte Juli hatte ich ein Fahrrad zu verkaufen und habe mich auch zu einem Tausch bereit erklärt.
Dabei geht es um eine Summe von rund 1600€.
Mir hat ein Innteressent geschrieben, dass er ev. Tauschen würde und hat mir Bilder seines Fahrrades geschickt, beide waren so gut wie gleichwärtig.
Wir einigten uns auf einen Tausch, ich reinigte mein Bike nochmals gründlich und reichte noch ein paar Detailbilder nach.
Ein paar Tage später trafen wir uns in Rosenheim, jeder hatte etwa 250km zu fahren.
Nach einer Begutachtung des jeweiligen anderen Fahrrades konnte keiner Mängel feststellen, die der andere nicht schon vorher erwähnt hätte.
Da alles in Ordnung war, wir uns gleich sehr gut verstanden und dachten, wir hätten es jeweils mit einem vernünftigen Gegenüber zu tun, verzichteten wir auf einen Vertrag (was für ein Fehler)
Nun, 3 Wochen später, schreibt er mir, ihm wäre beim Zerlegen ein Riss aufgefallen, welchen ich angeblich vertuscht hätte, nun will er, dass ich etwas Geld für eine neue Schwinge beisteuere. Da diese 640€ kostet, kann man sich die Summe wohl denken, die er von mir haben will.
Das Problem meinerseits ist, dass auf allen Fotos, die ich gemacht habe, genau diese eine Stelle nicht sichtbar ist, was den Verdacht natürlich verhärtet.
Nun weiß ich ja nicht einmal, ob nicht er selbst den Schaden verursacht hat.
In den 3 Monaten, in denen ich das Bike besas, wär mir nie ein Defekt aufgefallen, noch wäre ich so wild gefahren, dass der Rahmen bricht.
Wenn, dann müsste den Riss sogar ich schon vom Vorbesitzer übernommen haben.
Worauf muss ich mich nun gefasst machen? Ich hab ausdrücklich in die Anzeige geschrieben, Rückgabe und Gewährleistung ausgeschlossen.
Er hat sich den Rahmen beim Tausch sehr genau angesehen und auch hier den Fehler übersehen, falls er da überhaupt schon existierte.
Bis gestern wusste ich von diesem Riss gar nichts, ich habe das Fahrrad besten gewissens hergegeben.
Da er nur sporadisch antwortet, weiß ich bisher noch nicht, ob der Riss ohne Zerlegen überhaupt sichtbar gewesen wäre, bzw. hab ich bislang auch noch keine Fotos erhalten.
Kann mich ev. einer informieren, auf was ich mich da nun so gefasst machen muss?
Danke schon einmal,
mfG. Richard
Tauschpartner fordert Rückerstattung, "vertuschte"
Es gibt einen Vertrag, denn auch ein mündlicher Vertrag ist gültig und bindend (§ 883 ABGB). Es ist somit ein gültiger Tauschvertrag nach §§ 861, 1045 ABGB zu Stande gekommen. Das Gewährleistungsrecht besteht bei entgeltlicher Sachüberlassung (§ 922 Abs 1 ABGB). Entgelt bedeutet Leistung und Gegenleistung (hier: Herausgabe des Fahrrads und Entgegennahme des anderen Fahrrads). Privatpersonen können die Gewährleistung im Gegensatz zu Unternehmen gültig ausschließen (§ 929 zweiter Fall ABGB).
Hat also der Kontrahent gültig darauf Verzicht getan (der Hinweis im Inserat genügt), hat er keine Möglichkeit diesen Mangel im Rahmen der Gewährleistung beanstanden zu lassen. Er hat die Sache auch vor dem Tausch inspiziert.
Hat also der Kontrahent gültig darauf Verzicht getan (der Hinweis im Inserat genügt), hat er keine Möglichkeit diesen Mangel im Rahmen der Gewährleistung beanstanden zu lassen. Er hat die Sache auch vor dem Tausch inspiziert.
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