Urheberrecht

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Luc
Beiträge: 2
Registriert: 15.08.2014, 09:56

Urheberrecht

Beitrag von Luc » 15.08.2014, 10:23

Hallo,

habe eine recht komplexe Konstellation und würde gerne wissen wie es hier mit dem Urheberrecht aussieht. Die Situation ist folgende:

Habe mich mit Bekannten zusammen getan um eine App zu entwickeln im November letzten Jahres. Die Konstellation ist dass die Person die den Anstoß gegeben hat im Grunde die erste Idee bzw. die Art der App vorgeschlagen hat. Anschließend folgten viele Treffen in denen der Funktionsumfang gemeinsam mit allen beteiligten festgelegt wurden, wo Bildschirmaufteilung etc. diskutiert wurden. Der Grafiker von uns hat diese Entwürfe dann gezeichnet.

Da wir einen Kunden in Aussicht hatten, haben wir uns auf die Gründung einer GmbH geeinigt mit gleichen Teilen. Mit der Gründung wollten wir warten bis die App fertig ist oder bis der Kunde (welcher später abgesprungen ist) seine feste zusage gegeben hat die App zu kaufen.

Dann wurde ca. ein halbes Jahr entwickelt. Die Rollen waren so verteilt, dass die Person die den Vorschlag zur Art der App gemacht hat sich um die Kundenkontakte kümmert. Dann hatten wir einen Grafiker und drei Entwickler. Nach dem halben Jahr als ein Großteil der App bereits funktionierte hat eben die Person welche den Vorschlag zur Art der App machte plötzlich geäußert nicht mehr im Team gründen zu wollen sondern alleine und dafür Gewinnbeteiligungen zu vergeben anstelle von gemeinsam zu gleichen Anteilen zu gründen. Der Vorschlag wurde abgelehnt von den anderen, also wurde weitergemacht, aber das Verhältnis war von da an etwas beschädigt.

Inzwischen hat die Person den Wunsch geäußert die Arbeitsanteile der anderen abzukaufen. Aufgrund dessen dass das Verhältnis bereits beschädigt ist und eine Zusammenarbeit nicht mehr so freundschaftlich stattfand wie am Anfang waren wir im Grunde gewillt uns den Vorschlag anzuhören. Allerdings kam da ein surrealer Vorschlag der vom Aufwand der betrieben wurde eine Aufwandsentschädigung von ca 2€/Stunde bedeutet hätte und somit nicht akzeptabel war. Mit dem Grafiker hat sich die Person geeinigt und behauptet nun auch dass die Entwürfe der App von ihm alleine gekommen sind, wobei er diese nur in Photoshop gezeichnet hat. Wie das ganze aussehen soll wurde von uns gemeinsam geplant.

Nun hat die Person anscheinend parallel Kontakt zu anderen Entwicklern und will unsere Teile von anderen Entwicklern neu machen lassen. Wir glauben dass durch diese 6-8 Monate Entwicklung und gemeinsames Brainstorming, und eben das gemeinsame Entwerfen der App die App geistiges Eigentum von allen von uns ist und der Beitrag nicht auf den Programmcode zu reduzieren ist. Denn die Person sagt jetzt sie könne den Code von einer anderen Firma neu schreiben lassen und müsse uns dann keine Anteile abkaufen. Würde die Person aber unseren Code weitergeben an eine andere Firma würde das deren Entwicklungszeit extrem reduzieren. Wir sind der Ansicht, dass es unser Urheberrecht verletzt auch wenn er unseren Code nicht weiter verwendet (wie könnten wir das gegenteil auch einfach beweisen?), da wir an der Planung ebenso beteiligt waren.

Falls keine Einigung zustande kommt (wonach es derzeit aussieht), welche Chancen haben wir vor Gericht, wenn er behauptet er hätte die App alleine geplant und wäre mit der fertigen Idee ins Team gekommen? Wir haben mitschriften und Fotos von Whiteboards wo wir gemeinsam geplant haben. Er stellt es nun aber so dar als hätte er auf den Whiteboards seine Ideen aufgezeichnet und uns erklärt, was schlichtweg falsch ist.

Wie könnten wir weiter vorgehen um zu verhindern, dass die Person unser Projekt alleine weiterverwendet (womit für 3 Personen 6 Monate arbeit umsonst wäre)?

Schöne Grüße
Luc



Gregor Meier2
Beiträge: 8
Registriert: 23.08.2014, 16:47

Idde ist keine Urheberschaft

Beitrag von Gregor Meier2 » 23.08.2014, 20:46

Hallo Luc

Das Urheberrecht hat der, der ein Werk schaft. Ob jemand anderst dazu die idee hatte ist unbeachtlich. Wenn Ihr die App geschaffen, also programmiert habt, habt Ihr das Urheberrecht. Solange ihr dem Idee-Geber keine Ansprüche zugesagt habt, geht er leer aus.

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