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BAURECHT

Verfasst: 14.08.2014, 11:42
von chriswind80
Sehr geehrte Damen und Herren!

Für meine Abschlussarbeit benötige ich dringend Hilfe für eine rechtliche Regelung im Baurecht. (am besten Salzburger Baurecht). Ich finde die rechtliche Regelung einfach nicht. Ist diese möglicherweise im Bebauungsgrundlagengesetzes - BGG zu finden? Ich möchte mich im vorhinein sehr herzlich für Ihre Hilfe bedanken!


Der Orden der Warmherzigen Schwestern plant, das bereits bestehende
Krankenhaus um eine Abteilung für Psychosomatik zu erweitern. Für das
neue geplante Gebäude, müsste für Aushubarbeiten ein spezieller Bagger
verwendet werden, welcher aber nur eingesetzt werden kann, wenn er
für die Dauer der Aushubarbeiten die angrenzenden Parkanlagen der
Kommune befahren und benutzen kann. Beurteilen Sie diesen Plan der
Warmherzigen Schwestern nach dem jeweiligen Landesrecht Ihres
Bundeslandes. Um den Fall lösen zu können, ist die Beschäftigung mit
dem Landesrecht (Baurecht) unumgänglich. (Richtschnur: Antwort von
mindestens 650 bis maximal 700 Wörter; 20 Punkte; Finden und Anwenden der korrekten rechtlichen Regelungen 10 Punkte; Begründung und Subsumtion 10 Punkte)

Verfasst: 14.08.2014, 11:52
von Manannan
Sbg Baupolizeigesetz lesen! Steht klar und deutlich drinnen.

Verfasst: 14.08.2014, 13:28
von chriswind80
Danke vielmals!

Ist die "angrenzenden Parkanlagen der Kommune befahren und benutzen" als öffentliche Verkehrsfläche zu bedenken?

Danke nochmals!

Verfasst: 14.08.2014, 13:43
von Manannan
Wohl kaum, da darauf mE kein öffentlicher Verkehr stattfindet.
Der Begriff der öffentlichen Verkehrsfläche ist zudem in der StVO definiert bzw auch im Sbg StraßenG.

Verfasst: 14.08.2014, 13:52
von chriswind80
Danke sehr!