Wir haben aufgrund eines tiefgreifenden Familienstreit das Problem, dass der Vater meiner Lebensgefährtin ohne jegliche Voranmeldung in unser Haus kommt. Weder ich noch meine Lebensgefährtin wollen diesen Besuch. Wir haben ihn bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass sein Besuch ungewollt ist und er in unserem Haus aufgrund dieses Familienstreites nicht erwünscht ist. Das letzte Mal wäre es fast zu einer körperlichen Auseinandersetzung auf unserem Grundstück gekommen. Die Polizei wurde bisher noch nicht eingeschaltet. Könnte mir bitte jemand sagen wie das rechtlich aussieht? Er meint er dürfte kommen weil wir das Haus von ihm abgekauft haben. Also es gibt einen Kaufvertrag der vor mittlerweile mehr als 5 Jahren abgeschlossen wurde. Die Kaufsumme wurde noteriell überwiesen und ist zu 100% beglichen - wir sind als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Danke!
Grüße
arakis
Ungewollter Besuch vom Vater der Lebensgefährtin
Ich gehe davon aus, dass im Kaufvertrag kein jederzeitiges Besuchsrecht bzw Betretungsrecht Ihrer Liegenschaft vereinbart wurde, worauf sich der Vater Ihrer Lebensgefährtin berufen könnte.
Wurde keine vertragliche Regelung getroffen und der Besuch des Vaters unerwünscht, so haben Sie die Möglichkeit einer Unterlassungsklage. Diese wäre beim Bezirksgericht einzubringen.
Wurde keine vertragliche Regelung getroffen und der Besuch des Vaters unerwünscht, so haben Sie die Möglichkeit einer Unterlassungsklage. Diese wäre beim Bezirksgericht einzubringen.
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