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Frage zum MeldeG

Verfasst: 07.08.2014, 11:02
von AJ
Habe eine Frage zum MeldeG.
Kann sich jemand ohne Zustimmung des Hauseigentümers in diesem Hause anmelden?

Konkret:
Geht es um eine Liegenschaft die verschenkt wurde. Eine Person in diesem Haus hat das Wohnrecht auf Lebenszeit behalten.
Kann sich eine Dritte Person nun, mit Zustimmung der Person mit Wohnrecht auf LZ, in diesem Hause, ohne Zustimmung des Eigentümers, anmelden?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

Verfasst: 07.08.2014, 11:57
von Manannan
melderechtliche Bestimmungen:
Die Zustimmung des Hauseigentümers ist nur dann erforderlich, wenn dieser auch Unterkunftgeber ist.
Wenn die Person, der ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingeräumt wurde, Unterkunftgeber ist, so muss sie auf dem Meldezettel mitunterschreiben.
In diesem Fall ist eine Anmeldung ohne Zustimmung des Eigentümers möglich.
Was die Meldepflicht betrifft und ob im konkreten Fall eine Ausnahme vorliegt, wäre im § 2 MeldeG nachzulesen.

Zivilrechtlich:
Ob die Person, der ein Wohnrecht eingeräumt wurde auch zur Unterbestandgabe berechtigt ist, richtet sich nach dem Vertrag mit dem das Wohnrecht eingeräumt wurde.

Verfasst: 07.08.2014, 12:00
von AJ
Danke Manannan. Das hilft mir schon etwas weiter.
Werde mal in § 2 MeldeG schauen und in den Vertrag.

Wäre die Person dazu berechtigt Unterkunftgeber zu werden wenn ihr nur ein "höchstpersönliches" Wohnrecht eingeräumt wurde?

Verfasst: 07.08.2014, 13:02
von Manannan
Ein Dauergefährte ( Ehegatte oder Lebensgefährte ) darf grundsätzlich aufgenommen werden, wenn nicht die Umstände des Vertrages oder die Person des Gefährten dagegen sprechen ( vgl OGH 7Ob545/91 vom 25.07.1991)