Meistbotsverteilungsbeschluss Hyperocha

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lima033
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Meistbotsverteilungsbeschluss Hyperocha

Beitrag von lima033 » 05.08.2014, 03:47

Hallo liebe Leser!
Nach einer Zwangsversteigerung habe ich jetzt endlich (nach 6 Monaten), den Meistbotsverteilungsbeschluss erhalten. Darin wird mir eine Hyperocha zugesprochen, die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Rechtskraft dieses Beschlusses. Leider kann ich über die Dauer der Frist keine Angaben in dem Schreiben finden.
* Kann mir jemand helfen, wann die Rechtskraft des Beschlusses erlangt ist und ob es eine Frist gibt, in welcher Zeit mir dann das zugesprochene Übergebot ausbezahlt werden muß? Vielen lieben Dank im Voraus!



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 05.08.2014, 13:16

Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ein, sofern bis dahin von keiner Partei ein Rechtsmittel (Rekurs) eingebracht wurde.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 05.08.2014, 17:00

14 Tage ist die Frist

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