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Erbrecht - uneheliches Kind -> Anschlußfrage

Verfasst: 03.08.2014, 18:50
von Urwi
Hallo,

als ich den Beitrag gelesen habe, besonders den Teil, wo ein uneheliches Kind den ehelichen Kindern gleichgestellt werden, ist mir bewußt geworden, dass ich da auch eine "Leiche im Keller" habe.

Als junger Mann hatte ich ein kurzes, aber nicht folgenloses Verhältnis. Vor dem Jugendamt hatte ich die Vaterschaft bestätigt und in der Folge Alimente bezahlt. Da es kein Nahverhältnis zwischen Vater (mir) und Sohn gab und die Mutter eine legalisierte Beziehung eingegangen war, hat deren Ehemann meinen unehelichen Sohn adoptiert.

Hat dieses Kind mir gegenüber ein Erbrecht?

Danke
Urwi

Verfasst: 03.08.2014, 18:55
von Hubert Neubauer
Ja hat es.

Verfasst: 03.08.2014, 18:57
von Urwi
Hubert Neubauer hat geschrieben:Ja hat es.
Danke für die schnelle Auskunft Hr. Neubauer.

d.h. ich wäre gut beraten ein Testament zu machen um den Pflichtteil auf ein Minimum zu reduzieren?

vg

Verfasst: 03.08.2014, 19:09
von Hubert Neubauer
Ja waere das beste. Beschränken sie es auf den halben Pflichtteil.

Gehen Sie am besten zu einem Rechtsanwalt oder Notar.

Verfasst: 03.08.2014, 19:19
von Urwi
DANKE!