Eigentumswohnung

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JUSLINE
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Eigentumswohnung

Beitrag von JUSLINE » 10.10.2005, 13:37

Ein mildtätiger Verein (lt. Vereinsgesetz 2000 ein KLEINER Verein) wird im Testament als Alleinerbe einer Eigentumswohnung genannt.

Kann dieser Verein grundbücherlich als Eigentümer eingetragen werden oder erscheint der Obmann als Person im Brundbuch auf?

Herzlichen Dank für eine Auskunft






MEMIL
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RE: Eigentumswohnung

Beitrag von MEMIL » 05.11.2005, 21:37

Selbstverständlich kann ein Verein eine Wohnung besitzen. Im Grundbuch wird nicht der Obmann, sondern der Verein selbst (vertreten durch den Obmann) einverleibt. Vereine sind aber nicht die beste Besitzer für Liegenschaft, eben aus dem Grund, dass mit der periodisichen Änderung des Vorstandes, immer wieder neue Personen die Liegenschaft verwalten müssen. Die Beste Lösung wäre der Verkauf an jemanden und der Verein behält sich das Fruchtgenußrecht auf Zeit seines Bestehens. Damit muss der Verein nur die Betriebskosten (plus eventueller Miete, die geringfügig sein kann) an den Eigentümer abführen. Wichtig ist dafür jemanden zu finden, der selbst im Verein tätig ist und den Verein dadurch helfen will. Mit dem Verkaufserlös kann sich der Verein andere Projekte führen.

MFG,

MEMIL


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