Vollstreckungsverjährung

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JUSLINE
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Vollstreckungsverjährung

Beitrag von JUSLINE » 05.10.2005, 20:42





Hallo,



kann mir jemand erklären,warum das österreichische Strafgesetzbuch bei der Vollstreckungsverjährung um einiges strenger als das Deutsche ist?

Sollten diese Regelungen nicht einheitlich in der EU sein. Wie kann ein kleines Land wie Österreich,ein strengeres Vollstreckungsverjährungs-Gesetz als das große Deutschland haben?Macht doch keinen Sinn!



Beispiel Österreich:

§ 59 Verjährung der Vollstreckbarkeit



(3) Die Frist beträgt fünfzehn Jahre, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, aber nicht mehr als zehn Jahren erkannt worden ist; zehn Jahre, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr oder auf eine Geldstrafe unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von mehr als drei Monaten erkannt worden ist; fünf Jahre in allen übrigen Fällen.





Die Verjährung ruht...

4. Zeiten, in denen sich der Verurteilte im Ausland aufgehalten hat.



Beispiel Deutschland:

§ 79 Verjährungsfrist



(3) Die Verjährungsfrist beträgt



1. fünfundzwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren,



2. zwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren,



3. zehn Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren,



4. fünf Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und bei Geldstrafe von mehr als dreißig Tagessätzen,



5. drei Jahre bei Geldstrafe bis zu dreißig Tagessätzen.



Die Verjährung ruht...Punkt 4.wie beim österreichischen(4. Zeiten, in denen sich der Verurteilte im Ausland aufgehalten hat.),GIBT ES IM DEUTSCHEN GESETZ NICHT.



Danke für jede Erklärung.



Werner



MEMIL
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RE: Vollstreckungsverjährung

Beitrag von MEMIL » 09.10.2005, 15:21

Gute Frage Werner! Ich bin kein Strafrechtler, aber die Gründe für unsere „Verjährungspolitik“ sind mehr historisch als logisch. Wenn man einmal viel gegessen hat, wird man noch eine Zeit lang rülpsen. Wir sind noch beim Rülpsen. Österreich ist einmal großer als Deutschland gewesen, dann sind wir kleiner geworden, aber das Großrülpsen tun wir immer noch. Die Verjährungspolitik ist ein kleines Beispiel dafür. Österreich wird laufend von der EU-Gerichtsbarkeit zurückgepfiffen weil wir immer noch so tun als ob unsere Souveränität noch von Polen bis in die Niederländer und vom Balkan bis Nordpreußen ging. Du musst zugestehen, dass so sind wir schon größer als Deutschland.


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JUSLINE
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RE: Vollstreckungsverjährung

Beitrag von JUSLINE » 16.10.2005, 23:17

Hallo MEMIL,



danke für Deine weise Anwort!

Die Vereinigten Staaten von Gross-Österreich ,vermissen anscheinend die Donaumonarchie ..........

Dazu ein Auzug des Beitrags "Titelverliebtes Österreich".

In der österreichischen Titelverliebtheit spiegelt sich das Erbe der Donaumonarchie: Stolze 869 Titel gibt es in der Republik Österreich zu erlangen. Das Online-Lexikon aeiou.at unterscheidet zwischen Amtstiteln und Berufstiteln. Letztere werden auch Teil der Anrede: Herr Konsul trifft Frau Universitätsprofessor.



Wer in einem Cafè beim Kellner um beide Zeitungen "Standard" und "Presse" zugleich bittet, der erhalte nicht nur die Tageszeitungen, sondern werde fortan auch mit "Herr Professor" angesprochen, so witzelt man jedenfalls. In einem Land, in dem "Professor" als Ehrentitel nicht nur durch Universitäten, sondern auch vom Bundespräsidenten verliehen wird, adelt der schon mal Persönlichkeiten wie Prof. Udo Jürgens oder Prof. Karl Moik - keine Einzelfälle, von solchen vermeintlichen Hochschullehrern gibt es Hundertschaften.



Obendrein tragen auch Gymnasiallehrer den Berufstitel eines "Professors". Indessen sind Lehrende an Hochschulen mit "Universitätsassistent", "Universitätsdozent" oder eben "Universitätsprofessor" als solche deklariert und anzusprechen.



Für geistes-, sozial- und naturwissenschaftliche Fächer verleihen Universitäten meistens den "Magister", Frauen können aber auch zur "Magistra" werden. Fachhochschulen geben ihren Absolventen oft einen "Magister (FH)" mit auf den Weg. Und ehemalige Studenten der Wirtschaftswissenschaften oder technischer Fächer sind heute Herr Diplomkaufmann oder Frau Diplomingenieur. Solche akademischen Grade sind in Österreich Teil des Namens und müssen in offiziellen Dokumenten auch angeführt werden.

Der absolute Wahnsinn!


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