Straferkenntnis und Verjährung für Ausländer

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Rhodosmaris
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Straferkenntnis und Verjährung für Ausländer

Beitrag von Rhodosmaris » 24.07.2014, 19:12

Ich bin deutscher Staatsangehöriger und habe eine Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 3.07.2003 über 1460,-€ Geldstrafe wegen Verwaltungsübertretungen (Straßenverkehr), sowie zugehörige Strafverfahrenskosten von 186,-€ erhalten.

Auf dieses Schreiben habe ich nicht reagiert und zum 3.09.2003 eine Mahnung mit Zahlungsaufforderung der BHM Bregenz zugestellt bekommen.
Darauf habe ich ebenfalls nicht reagiert.
Ich meine, daß ich etwa ein halbes bis ein Jahr später von einer deutschen Behörde im Rahmen einer Rechtshilfe nochmals zur Zahlung aufgefordert wurde, worauf ich ebenfalls nichts unternahm.
Das zugehörende Schreiben finde ich jedoch nicht mehr und kann deshalb keine genaueren Angaben dazu machen.

Da ich in Genznähe wohne und zu den Tanktouristen gehöre, habe ich immer noch die Befürchtung, bei einer Verkehrskontrolle in Österreich in Unannehmlichkeiten zu geraten.

Deshalb habe ich mich etwas belesen und den §31 VstG (Verjährung) gefunden.
Absatz (3)
Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind. In die Verjährungsfrist werden nicht eingerechnet:
3. Zeiten, in denen sich der Beschuldigte im Ausland aufgehalten hat.

Als Deutscher halte ich mich aber die meiste Zeit im österreichischen Ausland auf, weshalb die drei Jahresfrist unterbrochen wäre???

Wäre Absatz (2) Satz 1 noch relevant, der die Frist unterbricht, weil die Verfolgung nicht eingeleitet oder fortgestzt werden kann.

Was trifft für mich zu?
Ist die Frist unterbrochen oder ist Verjährug eingetreten?
Abschließend muß ich noch sagen, daß die Forderung unstrittig ist!

Vielen Dank für kompetente Antworten



Manannan
Beiträge: 1447
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Beitrag von Manannan » 24.07.2014, 22:46

Es geht ganz klar um den Aufenthalt und nicht um die Staatsangehörigkeit. Die Strafe lebt auf, sobald Sie österreichischen Boden betreten. Dann klicken die Handschellen :wink:

Rhodosmaris
Beiträge: 2
Registriert: 24.07.2014, 18:38

Beitrag von Rhodosmaris » 26.07.2014, 14:50

Danke für die Antwort - also heißts weiter vosichtig sein.
Ich möchte aber noch etwas nachfragen:

Wann würde denn die Angelegenheit endgültig verjähren, auch wenn die Verjährung durch "Nichtaufenthalt" in Österreich eigentlich unterbrochen ist?
Gibt es auch eine Frist von 30 Jahren, wie in D?

vielen Dank

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 27.07.2014, 14:33

Nein.
Die Strafe lebt dann auf, sobald Sie nach Österreich kommen. Im Falle einer Polizeikontrolle und Datenabfrage können unverzüglich Maßnahmen gesetzt werden.

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