hallo zusammen!
hätte da eine frage:
wie sieht das aus, wenn ich von anderen leuten, auf einen "spendenaufruf" hin geld auf ein konto überwiesen bekomme! muss ich da steuerrechtlich oder anders auf irgendwas aufpassen? oder muss ich gar einen verein o.ä. gründen?
im klartext geht es darum, dass ich für das betreiben eines web-portals von den angemeldeten mitgliedern ev. spenden bekommen würde um einen neuen/besseren server zu finanzieren. nun frag ich mich ob ich da rechtlich gesehen auf was aufpassen muss?!
spenden bekommen!
RE: spenden bekommen!
Spende ist in sich nichts Illegales, du kannst auch als Privatperson an Spende für deine Casinoneigung betteln, oder auch einfach weil du Geld gern hast. Das Problem ist nur, dass Spender, die nicht an anerkannten gemeinnützigen Organisationen spendieren, können ihre Spende nicht einmal als Ausgabe, sondern nur als Schenkung aufschreiben. Und derjenige, der die Spende einnimmt, muss diese als angenommenes Geschenk versteuern. Viel wird daraus nicht bleiben.
Du kannst aber, wenn du die Spende gemeinnützig investieren willst, einen gemeinnütziger Verein (nach dem Vereinsgesetz 2002) gründen und dann brauchst die Spende nicht versteuern, sondern nur nachweisen, dass diese im Sinne der Statuten angewendet hast. Ist dein Verein als gemeinnütziger anerkannt, können die Spender die Spende auch als Spende verbüchern.
Ein Server kann schwer als gemeinnützger anerkannt werden, deswegen ist diese Vorgangsweise an das Finanzamt anzuzeigen und dafür muss die Einkommensteuer bezahlt werden.
MFG,
MEMIL
Du kannst aber, wenn du die Spende gemeinnützig investieren willst, einen gemeinnütziger Verein (nach dem Vereinsgesetz 2002) gründen und dann brauchst die Spende nicht versteuern, sondern nur nachweisen, dass diese im Sinne der Statuten angewendet hast. Ist dein Verein als gemeinnütziger anerkannt, können die Spender die Spende auch als Spende verbüchern.
Ein Server kann schwer als gemeinnützger anerkannt werden, deswegen ist diese Vorgangsweise an das Finanzamt anzuzeigen und dafür muss die Einkommensteuer bezahlt werden.
MFG,
MEMIL
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