Schmerzensgeld wegen Hundebiss

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Chilling00
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Registriert: 21.07.2014, 21:13

Schmerzensgeld wegen Hundebiss

Beitrag von Chilling00 » 21.07.2014, 21:36

Hallo zusammen :)
Ich habe eine Frage und brauche Eure Hilfe.
Mein Bruder ist im April diesen Jahres mit dem Hund eines Freundes und seinem eigenen spazieren gegangen. Er hat sich auf einer Parkbank mit den zwei Hunden hingesetzt. Hinter der Bank ist ein Spazierweg. Er hatte beide Hunde an einer Leine und hat die Leinen zusätzlich um seinen Fuss gewickelt . Plötzlich hat sich aber die Hündin seines Freundes losgerissen (bzw. das Halsband ist durchgerissen) und ist auf eine Joggerin los. Sie hat die Frau zu Fall gebracht während sie ihr in die Wade biss. Mein Bruder ist sofort zu ihr hin und half ihr. Die Hündin hörte dann auch sofort auf. Alle Daten wurden ausgetauscht und er blieb mit ihr in Kontakt. Die Dame musste leider genäht werden aber zum Glück ist nicht mehr passiert. Mein Bruder musste natürlich zur Polizei. Danach bekam er ein Schreiben vom Gericht das er nicht schuldig ist und somit freigesprochen . Jetzt bekam er vor ein paar Tagen ein Schreiben vom Anwalt der Frau und eine Aufforderung zur Zahlung eines Schmerzengeldes von ca. 1500 € plus den Anwaltskosten . Insgesamt 3000 €.
Wisst ihr wie die Sache rein rechtlich ist? Eigentlich wurde er ja freigesprochen. Würde die Haftpflichtversicherung eventuell die Summe zahlen?!
Würde mich über Antworten freuen, mfg



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 22.07.2014, 12:42

Wenn das Verfahren wegen § 88 Abs 1 StGB eingestellt wurde, da kein sorgfaltswidriges Verhalten des Verdächtigen (§ 6 StGB) -bei bloßem Zufall bejaht- wurde, müsste auch ein Verschulden nach § 1294 ABGB ausgeschlossen sein. Grundsätzlich trifft im Zivilrecht die Beweispflicht den Verwahrer des Hundes (§ 1320 Satz 2 ABGB). Dieser Freibeweis sollte Ihrem Bruder gelingen, allein schon durch die Tatsache, dass er im strafrechtlichen Bereich ohne Sanktion oder vorbeugende Maßnahme davongekommen ist. In diesem Fall trifft der Zufall nämlich die Geschädigte in ihrer Person (§ 1311 ABGB), sofern dieser nicht von Ihrem Bruder durch ein Verschulden veranlasst wurde.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 23.07.2014, 08:40

Ich glaube, dass diese Auskunft wieder mal unrichtig ist bzw. wurde nicht näher gefragt und eine pauschale Antwort gegeben die negative Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Der Threadersteller schreibt, dass die Verletzte nur genäht werden musste und nichts weiter passiert ist. Es ist sohin leicht möglich, dass eine Verletzung von unter 14 Tagen vorliegt und daher Straffreiheit nach § 88 Abs. 2 Z 3 StGB vorliegt.

Es könnte weiters möglich sein, dass das Verfahren unter Setzung einer Probezeit diversionell eingestellt wurde und der Threadersteller das als "Freispruch" angesehen hat (Freispruch gibt es nur nach einer Anklage, vorab wäre es immer eine Einstellung).

Wenn ich meinen Hund so ungenügend verwahre, nämlich mit einem Halsband, dass sofort reisst, wenn sich der Hund losreissen möchte, habe ich meiner Ansicht nach fahrlässig gehandelt, im Sinne, dass ich den Hund nicht ordentlich verwahrt habe.

Die Angelegenheit müsste prinzipiell die (Hunde-) Haftpflicht übernehmen.

funfair
Beiträge: 62
Registriert: 25.05.2011, 18:31

Beitrag von funfair » 09.08.2014, 12:36

Es war ja die Hündin des Freundes.
Wäre da nicht sogar sein Freund der Schuldige, wenn er ihm den Hund mit einem Halsband in einem so desolaten Zustand überlässt?
Immerhin ist ja jeder Hundebesitzer selber für sein Tier (und auch ordnungsgemäßes Zubehör) verantwortlich.

Der 'Gassigeher' konnte ja nicht wissen in welchem Zustand das Halsband ist.

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 09.08.2014, 21:01

...er kann sich ja an ihm zivilrechtlich regressieren. Entscheidend ist die Frage nach dem unmittelbaren Täter.

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