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Subunternehmer

Verfasst: 15.07.2014, 12:56
von Aaruna
Hallo Leute :)

Bin neu hier und falle gleich mal mit der Tür ins Haus.

Hab hier ein Fallbeispiel liegen das ich als Anfänger grad recht knifflig finde.

Es geht hier um einen Herrn der selbstständig ist. Er hat ein Einmann-Unternehmen für Garten- und Landschaftspflege.

Weil er alleine mit den Arbeiten nicht in der ausgemachten Frist fertig geworden wäre, hat er einen Subunternehmer beauftragt (mündlich). Dieser Subunternehmer hat dann an seinem eigenen Arbeitsmittel einen Schaden ( mehrere tausend Euro) verursacht und versuchte diesen über die Versicherung der Auftraggeberin ab zu wickeln. Die Versicherung hat nichts gezahlt, nun will er eben diesen Firmeninhaber klagen um zu seinem Geld zu kommen.

Nun zu meinen Fragen: :)

Vertrag zwischen Unternehmer und Subunternehmer nur mündlich, ohne Haftungsausschluss, was gilt?

haftet der Unternehmer für Schäden die der Subunternehmer an seinen eigenen Arbeitsmitteln verursacht?

Liebe Grüße
Aaruna

Verfasst: 15.07.2014, 14:52
von Manannan
Der Subunternehmer haftet dem Unternehmer im Innenverhältnis. Der Unternehmer als Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber ( § 1313a ABGB).
Ob der Subunternehmer den Schaden über seine Versicherung abdecken kann oder nicht, ist für den Auftraggeber nicht maßgeblich.
Nach dem ABGB können Verträge auch mündlich abgeschlossen werden, sofern nicht ausdrücklich Schriftform vorgeschrieben bzw vereinbart wurde.

Verfasst: 15.07.2014, 21:19
von Hubert Neubauer
Was wurde wie beschädigt? Wer ist schuld an dem Schaden?

Verfasst: 17.07.2014, 14:26
von Aaruna
sorry für die verspätete Antwort :) :oops:


es wurde der Reifen einer arbeitsmaschine zerstört. der subunternehmer ist selbst damit unterwegs gewesen. was aus den Unterlagen zu entnehmen ist dürfte der Gefahrenbereich gekennzeichnet gewesen sein, und der subunternehmer is trotzdem hingefahren. es is eben zu klären ob der subunternehmer nun seinen Auftraggeber auf Schadenersatz bzw. Reparatur der Sache klagen kann.

liebe Grüße
Aaruna

Verfasst: 17.07.2014, 15:38
von Aaruna
Da fällt mir grad noch was ein... im Endeffekt hat der Subunternehmer ja fahrlässig gehandelt (sollte dieser Plan existieren und die Stellen die er nicht befahren sollte eingezeichnet sein) §1294abgb und es haftet auch jeder für den von ihm selber verursachten schaden §1311... sind diese Paragraphen in diesem fall auch an zu wenden?